Tag des Einbruchschutzes: Energie sparen und Sicherheit schaffen

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale und Landeskriminalamt informieren in zwei Web-Seminaren
Mann bricht über ein Fenster in eine Wohnung ein.
  • Am 30. Oktober ist Tag des Einbruchschutzes. Die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt bieten an diesem Tag zwei Web-Seminare an.
  • Die Experten des Landeskriminalamts geben Tipps zum Einbruchschutz.
  • Ein Experte der Verbraucherzentrale erläutert, worauf beim Fenstertausch aus energetischer Sicht zu achten ist.
Off

Fenster und Haustüren lassen Licht und Frischluft ins Haus, halten Regen, Wind und Kälte ab und sorgen für Sicherheit. Aber: Marode Fenster und Türen verschwenden Heizenergie und somit Geld und können zudem auch die Sicherheit gefährden. Um das zu vermeiden, sollten undichte oder unsichere Fenster und Türen saniert oder ausgetauscht werden. Am Tag des Einbruchschutzes informieren die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz und das Landeskriminalamt in zwei Web-Seminaren, worauf zu achten ist.

Das Web-Seminar „Einbruchschutz – Eine Stunde für mehr Sicherheit“ findet am 30. Oktober um 14 Uhr statt und dauert circa 60 Minuten. Michael Krausch und Carina Kneip vom Landeskriminalamt erläutern mechanische und elektronische Sicherheitseinrichtungen an Fenstern und Türen. Sie zeigen zudem auf, wie man mit gut gelebter aktiver Nachbarschaftshilfe Einbrechern das Leben schwer machen kann. Darüber hinaus informiert das LKA über das Angebot der kostenlosen Beratung zum Einbruchschutz durch die Polizei. Nicht zuletzt gibt es auch Hinweise zum Opferschutz.

Das Web-Seminar „Fenster energetisch sanieren – Energie sparen“ findet am 30. Oktober um 15:30 Uhr statt und dauert ebenfalls circa 60 Minuten. Christian Schmidt, Energieberater der Verbraucherzentrale, erklärt die üblichen Schwachstellen alter Fenster. Er zeigt auf, wie die energetische Qualität eingeschätzt werden kann, worauf bei der Auswahl neuer Fenster zu achten ist und welche Fördermittel zur Verfügung stehen. Die Experten beantworten auch Fragen der Teilnehmenden, die über einen Chat gestellt werden können.
Die Teilnahme ist kostenlos. Interessierte können sich unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/webseminare-rlp anmelden.

Um teilnehmen zu können, wird ein Computer mit Internetzugang und Lautsprecher benötigt. Ideal ist ein Kopfhörer. Weitere Informationen und den Link zum Web-Seminarraum erhalten Interessierte im Anschluss an die Anmeldung.

Weitere Informationen bieten Verbraucherzentrale und Landeskriminalamt auf ihren Internetseiten zu folgenden Themen:

Fenster und Türen energetisch sanieren

Fenster reparieren oder austauschen

Einbruchschutz (Link verlässt die Seite der VZ)

VZ-RLP

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.