
Quelle: ITZ
Informationen über die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. gemäß der Selbstverpflichtung im Rahmen der Initiative Transparente Zivilgesellschaft (Link verlässt die Seite der Verbraucherzentrale).

Quelle: ITZ
Allgemeine Informationen über die Verbraucherzentrale sowie Jahresberichte, Satzung und Umweltrichtlinien sind hier abrufbar.
Ziel der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ist es, die Interessen der Verbraucher:innen zu vertreten und rechtlichen Beistand zu leisten. Die Beratung erfolgt unabhängig und fachkundig. Unser Aufgabenspektrum findet sich auf unserer Homepage. Dort ist auch unsere Satzung zu finden.
Name des erteilenden Finanzamtes: Finanzamt Mainz, 55129 Mainz
Organe der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz sind laut Satzung die Mitgliederversammlung, der Verwaltungsrat und der Vorstand.
Mitgliederversammlung: Die Mitglieder des Vereins bilden die Mitgliederversammlung, die im Beisein von Verwaltungsrat und Vorstand mindestens einmal jährlich stattfindet. Die Mitgliederversammlung wählt die Mitglieder des Verwaltungsrats und beruft diese ab. Eine Auflistung unserer Mitgliedsverbände gibt es auf unserer Homepage .
Verwaltungsrat: Entsprechend der Satzung wählen die Mitgliedsorganisationen aus ihren Reihen in der Mitgliederversammlung den Verwaltungsrat, der aus fünf ehrenamtlich tätigen Mitgliedern besteht. Der Verwaltungsrat beruft den Vorstand und überwacht dessen Tätigkeit.
Vorstand: Der Vorstand im Sinne des § 26 Abs. 2 BGB besteht aus einer Person. Er vertritt die Verbraucherzentrale gerichtlich und außergerichtlich und führt die Geschäfte.
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz beschäftigt insgesamt 117 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Davon sind 36 in Vollzeit und 81 in Teilzeit beschäftigt. Es gibt drei Studentische Aushilfen, eine Mitarbeiterin im dualen Studium und derzeit einen Praktikanten. Hinzu kommen zahlreiche Honorarberaterinnen und Honorarberater (Stand Dezember 2023).
Für die Wahrnehmung der satzungsgemäßen Aufgaben erhält die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz von verschiedenen Ministerien auf Landes- und Bundesebene Zuwendungen bzw. Fördermittel für bestimmte Projekte. Hauptgeldgeber der Grundförderung ist das rheinland-pfälzische Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration. Darüber hinaus werden eigene Einnahmen aus Beratungen, Mitgliedsbeiträgen und Spenden generiert.
Die Ausgaben unterteilen sich in Kosten für Personal, Mieten und sonstigen Sachkosten des laufenden Geschäftsbetriebes.
Eine Gesamtübersicht des Etats 2024 findet sich in unserem aktuellen Jahresbericht.
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. ist Mitglied beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).
Zuweisungen, die über zehn Prozent der gesamten Jahreseinnahmen ausmachen, gab es seitens der folgenden Ministerien: