Kurzprofil der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. (VZ RLP)

Stand:
Die Verbraucherzentrale steht für unabhängige und fachkundige Beratung. Wir fordern von Wirtschaft, Politik und Medien Transparenz und Klarheit bei ihrem Handeln. Um unseren Ansprüchen genüge zu tun, setzen auch wir auf Transparenz bei unserer Tätigkeit und Kommunikation mit der Öffentlichkeit.

Informationen über die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. gemäß der Selbstverpflichtung im Rahmen der Initiative Transparente Zivilgesellschaft (Link verlässt die Seite der VZ).

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Logo Initiative Transparente Zivilgesellschaft

Quelle: ITZ

I. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr
  • Name: Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.
  • Sitz: Mainz
  • Anschrift: Seppel-Glückert-Passage 10, 55116 Mainz
  • Gründungsjahr: 1960

Allgemeine Informationen über die Verbraucherzentrale sowie Jahresberichte, Satzung und Umweltrichtlinien sind hier abrufbar.

II. Satzung und Ziele der Organisation

Ziel der VZ RLP ist es, die Interessen der Verbraucher:innen zu vertreten und rechtlichen Beistand zu leisten. Die Beratung erfolgt unabhängig und fachkundig. Unser Aufgabenspektrum findet sich auf unserer Homepage. Dort ist auch unsere Satzung zu finden.
 

III. Gemeinnützigkeit

Name des erteilenden Finanzamtes: Finanzamt Mainz-Mitte, 55009 Mainz

  • Steuernummer: 26/675/08804
  • Art und Datum der letzten Erteilung: Freistellungsbescheid zur Körperschaftssteuer vom 9. Oktober 2018 für den jüngsten Veranlagungszeitraum: 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2017
  • Steuerbegünstigter Zweck: Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz
     
IV. Entscheidungsträger

Organe der VZ RLP sind laut Satzung die Mitgliederversammlung, der Verwaltungsrat und der Vorstand.

Mitgliederversammlung: Die Mitglieder des Vereins bilden die Mitgliederversammlung, die im Beisein von Verwaltungsrat und Vorstand mindestens einmal jährlich stattfindet. Die Mitgliederversammlung wählt die Mitglieder des Verwaltungsrats und beruft diese ab. Eine Auflistung unserer Mitgliedsverbände gibt es auf unserer Homepage .

Verwaltungsrat: Entsprechend der Satzung wählen die Mitgliedsorganisationen aus ihren Reihen in der Mitgliederversammlung den Verwaltungsrat, der aus fünf ehrenamtlich tätigen Mitgliedern besteht. Der Verwaltungsrat beruft den Vorstand und überwacht dessen Tätigkeit.

Vorstand: Der Vorstand im Sinne des § 26 Abs. 2 BGB besteht aus einer Person. Er vertritt die VZ gerichtlich und außergerichtlich und führt die Geschäfte.

V. Bericht über Tätigkeiten der Organisation

Es gibt einen jährlichen Bericht über unsere Tätigkeit als Verbraucherorganisation. Die Jahresberichte sind hier zu finden. Der aktuelle Bericht kann hier eingesehen werden.

VI. Personalstruktur

Die VZ RLP beschäftigt insgesamt 103 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Davon sind 30 in Vollzeit und 73 in Teilzeit beschäftigt. Es gibt zwei Studentische Aushilfen und derzeit drei Praktikantinnen und Praktikanten. Hinzu kommen zahlreiche Honorarberaterinnen und Honorarberater (Stand Juli 2021).

VII. Mittelherkunft und VIII.Verwendung

Für die Wahrnehmung der satzungsgemäßen Aufgaben erhält die VZ RLP von verschiedenen Ministerien auf Landes- und Bundesebene eine institutionelle Zuwendung bzw. Fördermittel für bestimmte Projekte. Hauptgeldgeber ist das rheinland-pfälzische Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz. Darüber hinaus werden eigene Einnahmen aus Beratungen, Mitgliedsbeiträgen und Spenden generiert.
Die Ausgaben unterteilen sich in Kosten für Personal, Mieten und den laufenden Geschäftsbetrieb.

Eine Gesamtübersicht des Etats 2020 findet sich in unserem aktuellen Jahresbericht.  

Das Bankguthaben zum Stichtag 31.12.2020 betrug insgesamt 479.800,14 Euro und setzte sich wie folgt zusammen: Restmittel aus der institutionellen Förderung (Rückzahlung an das Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz nach Abschlussbuchungen bzw. Anrechnung auf Zuwendung des Folgejahres) und restliche Projektmittel, die bis zum Ablauf der Verwendungsfrist noch im Folgejahr ausgegeben und anschließend entweder vorgetragen (angerechnet) oder an den Zuwendungsgeber zurückgezahlt wurden.

IX. Gesellschaftliche Verbundenheit mit Dritten

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. ist Mitglied beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Der Vorstand der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e. V. ist Mitglied im Verwaltungsrat des vzbv.
 

X. Zuwendungsgeber

Im Jahresbericht 2020 auf den Seiten 68 - 71 (www.verbraucherzentrale-rlp.de/sites/default/files/2021-06/VZ_Jahresbericht-2020.pdf) sind Angaben zu allen Fördermittelgebern namentlich vermerkt. Zuweisungen, die über 10 % der gesamten Jahreseinnahmen ausmachen, gab es seitens der folgenden Ministerien:

  • Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz
  • Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz
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