Newsletter Quartal 2/2019

Stand:
News und Informationen rund um das Thema „Verbraucherschutz für Geflüchtete und Menschen mit Migrationshintergrund“.
Wie können wir Ihnen helfen?
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Sehr geehrte Haupt- und Ehrenamtliche,

bevor es in die Sommer- und Ferienzeit geht, möchten wir Ihnen gerne noch einige Informationen aus dem Projekt und unserer Arbeit zukommen lassen.

Schwerpunkte unserer Beratungen sind zurzeit untergeschobene, kostenpflichtige Kreditkarten, Probleme mit unseriösen Kreditvermittlern und das Thema Telefon- und Internetverträge. Daher möchten wir Sie auch in diesem Newsletter auf unsere Homepage hinweisen, auf der wir zu diesen Themen aktuelle Informationen eingestellt haben.


Roaming in der EU – wichtige Fragen und Antworten

Roam like at home: Telefonieren, Simsen und Surfen kostet im EU-Ausland grundsätzlich genau so viel wie zu Hause. Es gibt jedoch Ausnahmen. Wir fassen zusammen, was es zu beachten gibt.

Das Wichtigste in Kürze:
• Wer beruflich oder privat in der EU unterwegs ist, zahlt seit dem 15. Juni 2017 grundsätzlich keine Roaming-Gebühren mehr.
• Es gibt aber eine Reihe von Ausnahmen: Unter Umständen haben Sie zum Beispiel nicht ihr volles Datenvolumen zur Verfügung. Auch wer dauerhaft in einem Land lebt, aber einen Mobilfunkvertrag in einem anderen abschließt, kann vom kostenlosen Roaming ausgenommen sein.
• Außerdem haben manche Anbieter nicht automatisch auf die neuen Regelungen umgestellt.
• Seit dem 15. Mai gelten zudem Kosten-Obergrenzen: Telefonate aus Deutschland in andere EU-Länder dürfen ab dann maximal 19 Cent pro Minute, eine SMS höchstens sechs Cent kosten.
Weitere Informationen dazu gibt es auf unserer Homepage

Unseriöse Kreditvermittler erkennen: häufige Fallen

Minimaler Papierkram, keine Schufa, keine Sicherheiten trotz nur geringem Einkommen – das schnelle und diskrete Geld ist vermeintlich leicht zu haben. Doch die „Kredite ohne Schufa“ sind in der Regel reine Abzocke.

Das Wichtigste in Kürze:
• Unseriöse Kreditvermittler versprechen oftmals schnelle und unbürokratische Hilfe bei finanziellen Engpässen.
• Doch bei der Suche nach Geldquellen ist besondere Vorsicht geboten. Denn Kreditvermittler vergeben selbst keine Darlehen, sondern reichen grundsätzlich Anfragen bloß an Banken weiter.
• Ob der beworbene Kredit überhaupt vergeben wird entscheiden daher nicht die Kreditvermittler, sondern allein die Kreditgeber.

Wir geben hier Tipps, wie Sie unseriöse Kreditvermittler erkennen.

Informationen der Energiekostenberatung

Die Energiekostenberatung der Verbraucherzentrale bietet kostenlose Vorträge und Workshops für Geflüchtete zu den Themen "Energie & Kosten sparen" und "Fit als Mieter" an. Nähere Informationen finden Sie in unserem Flyer „Unser Angebot für Geflüchtete“.
Aktuell läuft die Aktion "Stromkostencheck", bei der gegen Zusendung von Jahresrechnung und aktuellem Zählerstand die Energiekostenberater der Verbraucherzentrale kostenlos Ihre Stromrechnung überprüfen. Es wird ebenfalls eine Empfehlung zum abgeschlossenen Tarif und eine realistische Einstufung Ihres Verbrauchs abgegeben. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage oder unter der kostenlosen Rufnummer 0800 60 75 700.

 

Hausfront mit mehreren Balkonen mit Steckersolarmodulen

Gesetze und Normen für Steckersolar: Was gilt, was gilt (noch) nicht?

Für Balkonkraftwerke gelten zahlreiche Vorgaben, die politisch oder technisch definiert sind. Was ist heute erlaubt und was nicht? Verschaffen Sie sich einen Überblick über Änderungen und Vereinfachungen.

Musterfeststellungsklage gegen Kreissparkasse Stendal

Die Kreissparkasse Stendal hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagte für die Kund:innen der Sparkasse, damit sie Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht. Die Methode, wie die Zinsen zu berechnen sind, steht mit dem Urteil fest. Das Verfahren ist beendet.

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Mansfeld-Südharz

Die Sparkasse Mansfeld-Südharz hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagte für die Kund:innen der Sparkasse, damit sie Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht. Die Methode, wie die Zinsen zu berechnen sind, steht mit dem Urteil fest. Das Verfahren ist beendet.