Schritt 3: Die richtigen Gegenmaßnahmen ergreifen
Benutzen Sie das Gerät, das von der Schadsoftware infiziert ist, keinesfalls weiter, solange die Bedrohung besteht. Schalten Sie das Gerät daher aus und trennen Sie es vom Internet sowie allen weiteren verbundenen Geräten. Dann kann die Schadsoftware nicht im Hintergrund weiterarbeiten oder sich auf weitere Geräte ausbreiten.
Nun können Sie sich mit den Abwehrmaßnahmen beschäftigen. Ob die nachfolgend aufgelisteten Maßnahmen alle ergriffen werden sollten, hängt davon ab, welche Daten in die Hände der Unbefugten gelangt sind und was die Täter mit diesen machen könnten.
Allgemeine Abwehrmaßnahmen
Unabhängig von der Schadsoftware, sollten Sie folgende Grundlegende Maßnahmen ergreifen:
- Lassen Sie das Gerät abgeschaltet, bis Sie wissen, wie Sie die Schadsoftware beseitigen können.
- Lassen Sie sich von Fachleuten über die Entfernung des Virus beraten.
- Lassen Sie die Infektion im besten Fall von Computerfachleuten beseitigen. (Tipp zum Nachlesen: Hintergrundinformationen zum Beseitigen einer Infektion und Anleitungen für erfahrenere Computernutzer:innen finden sich hier auf der Seite des BSI. Sehr häufig muss hier das Gerät gelöscht und mittels einer Sicherheitskopie neu wiederhergestellt werden.)
Anzeige erstatten
Ist durch die Schadsoftware ein finanzieller oder rechtlicher Schaden entstanden, können Sie immer auch rechtliche Schritte einleiten:
- Erstatten Sie Strafanzeige bei der Polizei. Wir empfehlen, bei jedem weiteren bemerkten Missbrauch erneut zur Polizei zu gehen und auf die erste Anzeige Bezug zu nehmen. Eine Strafanzeige können Sie teilweise online und ansonsten bei der nächstgelegenen Polizeiwache vor Ort aufgeben.
- Überlassen Sie das infizierte Gerät der Polizei, damit diese im Rahmen der Anzeige die Möglichkeit hat, Beweise zu sichern. Anschließend sollte das Gerät wie oben beschrieben, professionell von Computerfachleuten geprüft und die Infektion beseitigt werden.
- Hinweis: Rechnungssteller:innen, bei denen Sie sich auf den Identitätsdiebstahl berufen, verzichten häufig erst dann auf die Begleichung der Rechnung, wenn Sie ihnen nachweisen, dass Sie Strafanzeige gestellt haben.
Karte, Konten und Passwörter
Sind durch die Schadsoftware sensible personenbezogene Daten oder Zahlungsdaten in die Hände von Betrüger:innen gelangt? Auch wenn Sie sich unsicher darüber sind, ist es ratsam, die folgenden Schritte durchzuführen.
- Ändern Sie schnellstmöglich – von einem sicheren Gerät aus – alle eventuell betroffenen Passwörter.
- Sperren Sie betroffene Karten und Konten und veranlassen Sie die Rückbuchung unrechtmäßig gezahlter Beträge.
Konnten die Täter den Zugang zu einem E-Mail-Account erbeuten, müssen Sie alle Passwörter von Konten bei denen der E-Mail-Account als Benutzername verwendet wurde, ändern.
Ob weitere Account-Zugänge erbeutet wurden, kann auch über folgende drei Seiten überprüft werden:
Die Seiten geben keine Garantie darüber, dass ihre Listen vollständig sind. Allerdings kann das Ergebnis für eine erste Einschätzung hilfreich sein.
Identitätsdiebstahl
Haben sich die Betrüger:innen über die Schadsoftware Zugang zu Ihren Accounts verschafft? Weitere Informationen zu Identitätsdiebstahl finden Sie in unserem Artikel zum Thema oder unserem Artikel über Account-Hacking. Befolgen Sie aber folgende grundlegenden Maßnahmen:
- Informieren Sie Freund:innen, Verwandte und Bekannte – auch aus sozialen Netzwerken – und fragen Sie, ob von ihrem Account verdächtige Nachrichten verschickt wurden. Stellen sie klar, dass Ihr Account gehackt wurde und niemand auf verdächtige Links oder Anhänge klicken sollte, die in Ihrem Namen verschickt wurden.
- Für den Fall, dass die Täter:innen mit den erbeuteten Zugangsdaten auf Ihre Kosten auf Einkaufstour gegangen sind und Sie sich nun mit Rechnungen konfrontiert sehen: Kontaktieren Sie alle Rechnungssteller:innen, die Forderungen gegen Sie geltend machen. Teilen Sie mit, dass Sie Opfer von Identitätsdiebstahl geworden sind. Fordern Sie schriftlich eine Forderungsstornierung von den Unternehmen.
- Informieren Sie Unternehmen über den Identitätsdiebstahl: die Schufa, um negative Bonitätseinträge zu vermeiden. Soziale Netzwerke, falls jemand Ihr Profil dort übernommen hat oder sich mit einem kopierten Profil als Sie ausgibt und auf sonstigen Plattformen, zu denen Sie Zugangsdaten haben
- Lassen Sie sich rechtlich beraten. Die Verbraucherzentralen oder ein Rechtsanwalt können Sie dabei unterstützen, sich gegen unberechtigte Ansprüche und Anschuldigungen zu wehren.