Werden Nachzahlungen fällig, bieten manche Versorger keine oder keine bezahlbaren Ratenpläne an. Aber nicht nur Versorger sollten gesetzlich zum Angebot einer Ratenzahlung verpflichtet werden, auch bei den Behörden fehlt es an einer einheitlichen Vorgehensweise: ob und unter welchen Umständen Darlehen vergeben werden oder wo die Angemessenheitsgrenze für die Heizkosten liegt.
Ratsuchende sind bei der Energieversorgung schnell überfordert. Sie verstehen die Abrechnungen oft nicht, übersehen Sperrandrohungen, kennen ihren Verbrauch nicht und nutzen die Möglichkeit des Tarifwechsels oder der Sonderkündigung nicht. Das betrifft zwar nicht nur die einkommensschwachen Haushalte, aber für diese wird die Situation schnell existenzbedrohend, denn sie haben keine Rücklagen. "Wer nicht vorausschauend handelt und schnell reagiert, zahlt drauf", so Kahlheber. "Und das sind in erster Linie benachteiligte Menschen, die durch familiäre Belastung, Krankheit, fehlende Bildung oder Sprachkenntnisse wenig handlungsfähig sind."
Ratsuchenden kann die Energiekostenberatung der Verbraucherzentrale aus der Klemme helfen. Die Experten prüfen Rechnungen, Forderungen, Verbräuche und Tarife und zeigen Schritte zur Kostenreduktion auf. Bei drei Vierteln der Ratsuchenden konnte eine Versorgungssperre verhindert oder wieder aufgehoben werden. Viele Menschen brauchen aber langfristige Unterstützung.
Das System muss optimiert und am Menschen ausgerichtet werden. Auf Bundesebene fließen die Erfahrungen aus den Beratungen in Rheinland-Pfalz derzeit in die Untersuchung "Bezahlbare Energie" des Energiemarktwächters der Verbraucherzentrale ein. Auf Landesebene wird die Verbraucherzentrale das Gespräch mit der Politik suchen und sich für Lösungen stark machen.
Der ausführliche Bericht zur Evaluation der Energiekostenberatung ist hier zu finden.
VZ-RLP