Klimaschutz: Politik

Am 29. April 2021 hat das Bundesverfassungsgericht das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung als in Teilen verfassungswidrig erklärt. Seitdem ist klar: es gibt ein Grundrecht auf Klimaschutz bzw. auf Schutz vor den Folgen der Klimakrise, und das 1,5 Grad-Ziel des Pariser Klimaschutzabkommens ist verfassungsrechtlich verbindlich.
Gasflamme und Heizplatte eines Herds
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Das 1,5 Grad-Ziel des Pariser Klimaschutzabkommens ist verfassungsrechtlich verbindlich. Das wird auch durch den EU-Green-Deal unterstützt. In diesem „Deal“ hat die EU-Kommission konkrete Vorschläge für eine neue Klima-, Energie-, Verkehrs- und Steuerpolitik erarbeitet, um die EU-Ziele im Klimaschutz zu erreichen. Zur Erklärung: alle 27 EU-Mitgliedstaaten haben sich verpflichtet, die EU bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent zu machen. Sie vereinbarten hierzu, die Emissionen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber dem Stand von 1990 zu senken. Der Green Deal macht dabei konkrete Vorschläge, wie das erreicht werden kann. Hier sind u.a. die Forderungen nach mehr öffentlichen Verkehrsmitteln, gesundem und bezahlbarem Essen und nach sanierten bzw. energieeffizienten Gebäuden zu nennen. Die Strategien, die durch den Green Deal entwickelt wurden, sollen dafür sorgen, dass die EU bis 2050 die Klimaneutralität erreicht und gleichzeitig die Wirtschaft wachsen kann. Die Bundesregierung ist also sowohl durch das eigene Klimaschutzgesetz wie auch durch den EU-Green-Deal verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu planen, umzusetzen und die Ziele auch zu erreichen. Durch das Paket „Fit for 55“ der EU wurde das das oben genannte europäische Klimaschutzziel zur rechtlichen Verpflichtung, denn das Paket passt die europäische Rechtsvorschriften so an, dass die Klimaschutzziele erreicht werden. Als Beispiel sei hier das Aus für Verbrennungsmotoren bei PKWs und Lieferwagen ab 2035 genannt.

Hier ist es z.B. so, dass sich eine Zahl der maximal noch zu bauenden Verbrennerfahrzeuge für Deutschland ableiten lässt. Leider beabsichtigen die Autohersteller laut einer Studie von Greenpeace, mehr als doppelt so viele Fahrzeuge zu bauen, und diese dann im nicht europäischen Ausland zu verkaufen. Manche politischen Forderungen, wie etwa nach der Fortsetzung der Produktion von Verbrenner-Motoren, oder auch die Errichtung neuer Öl- und Gasfelder, wären vor dem Hintergrund weder gesetzeskonform noch umsetzbar, wenn die Verpflichtung Deutschlands zur Einhaltung des 1,5-Grad Ziels aus dem Pariser Klimaschutzabkommen ernst genommen wird. Daraus leitet die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz konkrete Forderungen an die Politik ab.

  • Verkehr
  • Ernährung
  • Wohnen
  • Klimaschutz allgemein

 

Verkehr

CO2-Preis
Der CO2-Bepreisung für die Bereiche „Wärme“ und „Verkehr“ wurde in Deutschland 2020 eingeführt. Er ist eine Abgabe, die von Unternehmen gezahlt werden muss, die Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel in den Markt bringen und dadurch CO2-Emissionen verursachen. Er soll dazu motivieren, weniger CO2 auszustoßen, und dadurch das 1,5 Grad - Klimaschutz-Ziel von Paris zu erreichen, also die Erderwärmung zu verlangsamen. Einer der Hintergründe war, dass die Ziele im Verkehrs- und Gebäudesektor bisher nicht eingehalten wurden, und dass wirksame Signale zur Verminderung des Verbrauchs an fossilen Brenn- und Kraftstoffen bisher fehlten. So hat es der „Expertenrat für Klimafragen“ in seinem Gutachten vom 4.11.2022 festgehalten. Zitat: „Die bisherigen Emissions-Reduktionsraten reichen bei weitem nicht aus, um die Klimaschutzziele für 2030 zu erreichen – weder in der Summe noch in den einzelnen Sektoren,“ stellt Ratsmitglied Thomas Heimer fest und führt aus: „Die jährlich erzielte Minderungsmenge müsste sich im Vergleich zur historischen Entwicklung der letzten 10 Jahre mehr als verdoppeln. Im Industriesektor wäre etwa eine 10-fache und bei Verkehr sogar eine 14-fache Erhöhung der durchschnittlichen Minderungsmenge pro Jahr notwendig.“ Unsere Forderung: Die staatlichen Einnahmen sollen (wie geplant) umgehend an die Verbraucher:innen zurückerstattet werden, um zu verhindern, dass Mehrkosten der Unternehmen auf die Verbraucher:innen abgewälzt werden. Hierzu braucht es eine sozialgerechte Gestaltung der Entlastung, die durch eine sogenannte Klimaprämie erreicht werden kann.

Mobilität
Mobilität insgesamt muss neu gedacht werden, damit sie für jeden Menschen in Deutschland zugänglich und bezahlbar wird. Dafür braucht es neue Mobilitätskonzepte und attraktive bezahlbare Tickets. Details zu unseren Forderungen finden sich auf unserer Themenkarte „Mobilität“. Im Mobilitätssektor wird die Bundesregierung den Anforderungen des Klimaschutzgesetzes bisher nicht gerecht. Da die gesetzten Ziele bisher nicht erreicht wurden, ist es rechtlich vorgeschrieben, ein sogenanntes „Sofortprogramm“ vorzulegen.

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Das Programm soll aufzeigen, durch welche zusätzlichen Maßnahmen die Klimaschutzziele erreicht werden. Das aktuelle Klimaschutz-Sofortprogramm, das im November im Bundeskabinett beschlossen werden sollte, weist nicht die erforderlichen Maßnahmen auf, mit denen Ziele des Klimaschutzgesetzes erfüllt werden könnten. Unsere Forderung: Erstellung eines Klimaschutz-Sofortprogrammes, dass die notwendigen Reduktionen im Verkehrssektor (und im Gebäudesektor) erfüllt.

Tempolimit
Zum Thema „Tempolimit“ gibt es viele politische Forderungen von verschiedener Seite, die sowohl den Klimaschutz betreffen, als auch den Unfallschutz. Die Auswirkungen eines Tempolimits auf den Bundesautobahnen für den Klimaschutz lassen sich leicht zusammenfassen.

Nach der neuesten Studie des UBA (Januar 2023) sind gegenüber den vorherigen Berechnungen (UBA-Kurzpapier "Tempolimit Außerorts", 03/22) spürbar höhere Verminderungen von Treibhausgasen zu erwarten:
    • 120 km/h auf Autobahnen: 6,7, Mio t CO2 /Jahr
    • 120 km/h auf Autobahnen und 80 km/h außerorts: 8 Mio t CO2/Jahr.
    
Bei 48 Millionen zugelassenen PKWs in Deutschland würden PKW-Besitzer:innen Einsparungen zwischen 0,14 t und 0,17 t/Jahr an CO2 erreichen. Mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 120 km/h auf Bundesautobahnen und 80 km/h Außerorts könnten sich bis 2030 rund 47 Millionen Tonnen CO2 einsparen lassen. Zum Vergleich: Im Verkehrssektor werden die jährlichen Ziele bisher deutlich verfehlt, bis 2030 um 271 Millionen CO2.

Die Einsparung, die die durch drei Monate mit dem 9-Euro-Ticket erreicht wurde, liegt einer Studie zu Folge bei 1,8 Mio t CO2. Die CO2-Einsparung, die durch den Weiterbetrieb der 3 deutschen AKW’s bis zum April 2023 erreicht würde, wenn dadurch weniger Kohlekraftwerke betrieben würden, läge ebenfalls bei 1,3 Mio t (mit alten Brennstäben im Streckbetrieb). Während die Forderung nach einer Verlängerung der Atomkraftwerke viele politische Kontroversen hervorgerufen hat, wird das Argument, was dabei für die Befürwortung der Verlängerung genutzt wurde, beim Tempolimit ignoriert: die sofortige Einsparung von CO2 mit relativ geringem Aufwand. Unsere Forderung: sofortige Einführung eines Tempolimits von mindestens 130 km/h auf Bundesautobahnen, idealerweise von 100 km/h. Das Tempolimit ist eine leicht umzusetzende Maßnahme, durch die ein Teil der im Verkehr erforderlichen CO2-Einsparungen erreicht wird. Da dieser Bereich seine Ziele bisher vollständig verfehlt, zählt hier, wie in anderen Sektoren auch, jede Tonne. (autofreie Sonntage?)

CO2-Ausstoß (EU) und Emissionsfaktoren
Zur Verminderung des CO2-Ausstoßes (Emission) wurde in der EU sogenannte Emissionshandel (ETS) eingeführt. Dazu wurde für alle teilnehmenden Länder eine Obergrenze der maximalen Emissionen festgesetzt, die sogenannte CAP. Diese CAP sollte im Laufe der Zeit immer geringer werden. Die Idee dahinter ist, dass eine Obergrenze für CO2-Emissionen für eine bestimmte Periode festgelegt wird. Alle Unternehmen, die CO2 ausstoßen, bekommen bestimmte Emissionsrechte zugeteilt oder müssen diese erwerben. Der Emissionshandel soll dazu führen, dass CO2-Emissionen zu reduziert werden. Langfristig sollen die Gesamtemissionen verringert werden, indem die Zahl der Zertifikate immer weiter verringert wird. Erfasst werden die großen Energie- und Industrieanlagen, die viel CO2 erzeugen, wie z.B. Kohlekraftwerke. Unternehmen, die weniger erzeugen, können Emissionszertifikate an andere, die viel erzeugen, verkaufen. Der Preis variiert je nach Angebot und Nachfrage. Der Emissionshandel dient also dazu, die Klimaschutzziele der EU zu erreichen, zukünftig nicht nur für Anlagen zur Stromerzeugung und Industrieanlagen, sondern auch für den nationalen Flug- und zukünftig auch für den Seeverkehr. Nicht enthalten sind die Emissionen durch den internationalen Flugverkehr, den Autoverkehr oder der Energieverbrauch in Gebäuden, was in Deutschland teilweise durch die Einführung der CO2-Abgabe ergänzt wird. Zu Beginn des ETS-Handelssystems und auch bei jeder neuen Handelsperiode wurden von den Staaten jedoch sehr großzügig kostenlose Zertifikate an die volkswirtschaftlich wichtigen Unternehmen verteilt. Davon profitieren besonders Fluggesellschaften. In späteren Jahren kam es dazu, dass der Preis der Zertifikate immer weiter sank, da es durch Wirtschaftskrisen zu gedrosselten Produktionen und gleichzeitig sinkenden CO2-Emissionen kam, d.h., die erhältlichen Zertifikate waren nicht mehr erforderlich und wurden dadurch immer günstiger. Da Unternehmen auch noch zusätzliche Zertifikate erhalten, wenn sie andere Umweltmaßnahmen ergreifen, und diese nicht auf die vorhandene Gesamtmenge angerechnet werden, entstehen automatisch immer mehr Zertifikate, und es kam zur einer Schwemme. Der Emissionshandel kam zum Erliegen und konnte so nie seine Wirkung entfalten. Erst seit 2019 versucht man, die Zahl der überschüssigen Zertifikate zu verringern. Dazu werden nicht genutzte Zertifikate nicht auf dem Markt versteigert, sondern der sogenannten „Marktstabilitätsreserve“ zugeführt, wenn eine bestimmte Anzahl an Zertifikaten überschritten wird. Als Folge sind die Preise der Zertifikate gestiegen. Strittige Einstellungen zum ETS: Aus Sicht bestimmter Wirtschaftsexperten ist es nicht notwendig, den CO2-Fußabdruck zu senken, da der EU-Emissionshandel dafür Sorge tragen würde, dass die Klimaneutralität erreicht wird.

Leider kann dies nicht nachvollzogen werden, da
1.    Die Zahl der Zertifikate viel zu groß ist, und der Preis daher zu niedrig, so dass es bisher für Unternehmen nicht erforderlich war, ihre Emissionen zu senken. Teilweise wurde von CO2-Großproduzenten am Emissionshandel verdient. Die steigenden Preise im vergangenen Jahr wurden hingegen an Verbraucher:innen weitergegeben, eine Reduktion der EU-weiten CO2-Emissionen kann nicht (oder höchstens teilweise) dem Zertifikathandel zugeschrieben werden.
2.    Der Emissionshandel bisher nur für die Unternehmen gilt, die etwa für 45% der Treibhausgasemissionen, wie CO2, ausstoßen. Innerhalb der EU sind sowohl der Verkehr (außer EU-weiter Flugverkehr) wie auch die wärmeproduzierenden Industrieanlagen ausgeschlossen.
3.    CO2 entsteht nicht nur durch EU-weite Aktivitäten, sondern auch global durch unseren Konsum, unser Reiseverhalten (internationale Flüge), den Schiffsverkehr, die Erzeugung von Flüssiggas oder anderen fossilen Energieträgern, wie Kohle, Erdgas und Kraftstoffe; diese Emissionen werden u.a. auch von unserem Lebensstil beeinflusst. Verständliche Erläuterungen zu diesem Thema finden sich in dem Podcast des Ökoinstituts von Verena Graichen. Neue Beschlüsse in der EU sollen nun zu einer deutlichen Verbesserung im ETS führen.
 
Was ist neu im Emissionshandel?
Die EU hat Ende 2022 eine grundlegende Reform des Emissionszertifikatehandels beschlossen. Demnach sollen vermehrt Zertifikate aus der Marktstabilitätsreserve (MSR) gelöscht werden, so dass sich die Zahl der Zertifikate auf dem Mart schneller vermindert, und sich die Emissionen aufgrund der dann steigenden Kosten für die Zertifikate ebenfalls schneller verringern. Gleichzeitig soll die sogenannte „CAP“, also die Obergrenze der vorhandenen Zertifikate, schneller sinken. Außerdem wird es auch in der EU zukünftig Emissionszertifikate für die Bereiche „Gebäude“ und „Mobilität“ geben, was der in Deutschland bereits eingeführten CO2-Abgabe entspricht. Leider wird ab er die geplante großzügige Löschung der Zertifikate in der MSR dadurch vermindert, dass es, bedingt durch die Energiekrise, zu Mehremissionen durch die Kohleverstromung kam. Ganz kurz erklärt, bedeutet dass: die Obergrenze der Zertifikate wird zwar geringer, aber durch den Rückfluss von Zertifikaten aus der MSR auf den Markt (anstelle der ursprünglich geplanten Löschung) sinkt die Zahl der Zertifikate eben nicht in dem geplanten Umfang, und damit auch nicht die Emissionen. Es passiert genau das, was gerade auch in Deutschland mit der CO“-Abgabe passiert ist ( der geplante Anstieg dieser Abgabe wurde wegen der Energiekrise ausgesetzt) passiert ist: es gibt immer wieder „Ausnahmen“, die dazu führen, dass Emissionen weiterhin nicht im geplanten Umfang sinken. Genau dies kann auch denen entgegnet werden, die weiterhin erklären, dass die Verhaltensänderungen der Verbraucher:innen nicht nötig sei…weil die Klimaschutzziele durch den ETS ohnehin erreicht werden.

Unsere Forderung: Das neue EU-Ziel („Fit for 55“) muß wirklich eine Reduktion im Emissionshandel zur Folge haben. Der historische Überschuss an Zertifikaten und die kostenlose Vergabe von Zertifikaten muss schnellstens abgebaut werden, da er die Wirksamkeit des ETS bisher verhindert hat.

Zum Anhören:

"Klimaschutz durch Emissionshandel?" - eine Episode aus dem Podcast "Wenden bitte!" des Öko-Instituts e.V.

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CO2-Kompensation
Die Kompensation von CO2-Emissionen kann durch den Kauf von Kompensations-Zertifikaten durchgeführt werden, z.B. bei einem Flug. Auch Unternehmen können diese Art der Kompensation durchführen, und nutzen dies häufig, um sich als „klimaneutral“ zu bezeichnen und ihre eigene CO2-Emissionen auszugleichen. Obwohl eine so genannter „Goldstandard“ dazu führt, dass die Kompensationsmaßnahmen möglichst seriös und gut kontrolliert durchgeführt werden, gibt es einige Nachteile an dem System:

  • Zertifikate für Minderungsmaßnahmen, wie etwa das Pflanzen von Bäumen, die wir in Deutschland zur Kompensation kaufen, werden meistens auch in dem Land, in dem die Kompensationsmaßnahme durchgeführt wird, ebenfalls als Maßnahme zur Emissionsminderung gewertet. Dadurch kommt es zu Doppeltwertungen bzw. „Scheinkompensationen“.
  • Die Kontrolle der Maßnahmen, z.B. ob die angepflanzten Bäume noch existieren, wird sehr unterschiedlich und teilweise nur über wenige Jahre durchgeführt; Rücklagen zum Ausgleich des Wegfalls einer Kompensationsmaßnahme werden nicht von allen „Kompensateuren“ gebildet
  • Manche Kompensationsmaßnahmen werden hinsichtlich ihrer Emissionsminderung überbewertet.
  • Eine Information zu diesem Thema bietet der Podcast „Bitte wenden“ des Ökoinstitutes, Folge "Klimaneutral durch CO2-Kompensation?". Dort gibt es auch Informationen zu der Qualität bestimmter Kompensationsmaßnahmen. Weiterhin finden sich die Forderungen zur Verbesserung der Kompensationszertifikate auf dieser Seite des Ökoinstituts.

Zum Anhören:

"Klimaneutral durch CO2-Kompensation?" - eine Episode aus dem Podcast "Wenden bitte!" des Öko-Instituts e.V.

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Unsere Forderung: Schaffung eines transparenten und einheitlichen Rahmens für Kompensationsmaßnahmen, der es Verbraucher:innen ermöglicht, eine verlässliche Entscheidung bei der Wahl von Kompensationen zu treffen.

 

Ernährung


Welche Ernährung ist klimagerecht?
Etwa 15 % des CO2-Ausstosses jedes Menschen in Deutschland entstehen durch Ernährung, davon etwa 44 % durch die Erzeugung tierischer Lebensmittel. Global entstehen sogar 30 % der CO2-Emissionen durch die Lebensmittelproduktion (Bundeszentrum für Ernährung).

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Für die Verbraucher:innen ist es dabei oft nicht nachvollziehbar, wie sie durch ihr Verhalten Einfluss darauf nehmen können. Das liegt u.a. an irreführenden Labels, wie etwa die nicht geschützte Bezeichnung „klimaneutral“. In einem Podcast des Ökoinstituts finden Sie mehr Informationen zum Thema „Klimaneutralität“. Die angebliche Klimaneutralität von Unternehmen und ihren Produkten kann nicht überprüft werden. Aus einer internationalen Studie zur Suche nach einer Ernährungsempfehlung, die alle Menschen auf dem Globus gesund und klimaschonend versorgt, hat die „Eat Lancet Kommission“ die sogenannte Planetary Health diet entwickelt. Hier wird diese Ernährungsform erläutert. Es wird vor allem ein sehr gemäßigter Konsum von tierischen Produkten empfohlen, der für alle, die sich „flexitarisch“ ernähren, passend ist. Idealerweise würde ganz auf tierische Produkte verzichtet werden. Eine Studie durch das Öko-Institut kommt jetzt zu dem Ergebnis, dass durch die Umstellung der Landwirtschaft, die sich aus der Plantary Health Diet ergeben müsste, die klimaschädlichen Treibhausgas-Emissionen aus der Landwirtschaft fast komplett kompensiert würden. Um die gesetzlich verankerten Klimaziele zu erreichen, muss es also zu einem entsprechenden Umbau der Landwirtschaft kommen, der eine globale Ernährungswende ermöglicht. Dazu informiert das Bundeszentrum für Ernährung: „Die globale Lebensmittelproduktion hat einen entscheidenden Einfluss auf die Zerstörung der Umwelt, den Klimawandel und die Überschreitung der planetaren Grenzen. Heute werden 40 Prozent der Landflächen für die Landwirtschaft genutzt, die Lebensmittelproduktion ist verantwortlich für bis zu 30 Prozent der Treibhausgasemissionen und 70 Prozent des Frischwasserverbrauchs. Ohne geeignete Maßnahmen können die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (UN) und das Pariser (Klima-)Abkommen nicht eingehalten werden…“ Deshalb ist es u.a. wichtig, Menschen darüber zu informieren, was genau eine klimaschonende und gesündere Ernährung ist.

 

Land Klima

Ein wichtiger Schritt wäre hier die Auszeichnung mit den sogenannten „True costs“ auf den Lebensmitteln, die nicht nur die Marktpreise anzeigen, sondern alle Kosten, ohne Subventionen und einschließlich von Folgekosten für die Umwelt und für die Gesundheit. Außerdem muss die aktuelle Lebensmittelverschwendung gestoppt werden, da Sie ebenfalls einen unnötigen Ausstoß von CO2 bewirkt. Dazu gibt es hier mehr Informationen. Unsere Forderungen: Schaffung von Transparenz durch eindeutiges klimabezogenes Labeling von Lebensmitteln und Ausweisung der sogenannten True costs. Umbau der Landwirtschaft in einer Weise, die eine klimagerechte Ernährung -ermöglicht. Hier wird auf den neuen Bericht für den Club of Rome (Earth4all: Der neue „Survivalguide für den Planeten“) und die Ernährung-Kehrtwende verwiesen, die als Fahrplan für die Politik zu sehen ist. (?) Weitere Forderungen des Verbraucherzentralen Bundesverbandes finden Sie hier.

 

Wohnen

Klimaschutz im Gebäudesektor
Genau wie im Mobilitätssektor wird die Bundesregierung im Gebäudesektor den Anforderungen des Klimaschutzgesetzes bisher nicht gerecht. Da die gesetzten Ziele bisher nicht erreicht wurden, ist es rechtlich vorgeschrieben, ein so genanntes „Sofortprogramm“ vorzulegen. Das Programm soll aufzeigen, durch welche zusätzlichen Maßnahmen die Klimaschutzziele erreicht werden. Das jetzt vorgelegte Sofortprogramm der Bundesregierung erfüllt diese Notwendigkeit nicht. Für den Gebäudesektor gibt es dazu ein aktuelles Positionspapier der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (VZBV) (VERBANDSTHEMA 2022 - POSITIONSPAPIER „ENERGIEEFFIZIENZ IM GEBÄUDESEKTOR“, 27.10.2022), das folgende Forderungen an die Politik enthält:

  • Prinzip „Fordern und Fördern“ in Gebäudeenergiegesetz (GEG) und Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) verankern
  • Förderstruktur auf Zielkonformität ausrichten und sozialen Förderbonus einführen
  • Sinnvolle Mindest-Effizienzstandards (MEPS) für Bestandsgebäude einführen
  • Gebäude-Energieausweise vereinheitlichen und verbessern
  • Versorgungsatlas für erneuerbare Wärmeversorgung durch Nah- und Fernwärme aufsetzen
  • Qualität umgesetzter Maßnahmen durch Monitoring sichern und Effizienz im Betrieb erhöhen
  • Quartierslösungen energieeffizient und mit erneuerbarer Energieversorgung planen

In diesem umfangreichen Positionspapier geht es vor allem darum, die Klimaziele im Gebäudesektor auf einem sozialverträglichen Weg zu erreichen. Da die Energiewende im Gebäudesektor in der aktuellen Situation noch mehr in den Fokus gerät, ist es hier besonders wichtig, Verbraucher:innen mit zu nehmen und ihnen zu ermöglichen, entsprechende Investitionen zu tätigen bzw. Investitionen gerecht zu verteilen. Hier geht es u.a. darum, dass private Immobilienbesitzer:innen auch dann Förderungen erthalten, wenn das Förderziel dem gesetzlichen Standard entspricht. Das ist besonders aktuell sehr wichtig, da die gesetzlichen Standards erneut erhöht wurden, um die Klimaschutzziele auch erreichen zu können. Weiterhin geht es darum, bereits in der Stadtplanung entsprechende Vorgaben zu berücksichtigen, die passende Lösungen für ganze Quartiere schaffen. Hier geht es auch um Schnittstellen, u.a. zur Mobilität, denn die Nutzbarkeit muss für alle Verbraucher:innen mit einem passenden Angebot durch neue Mobilitätskonzepte gesichert werden.   

Vereinfachung bei der Installation von „Stecker-Solar-Anlagen“ auf dem Balkon und bei der Anmeldung bei Netzbetreibern
Bei der Installation von Solar-Anlagen auf dem Balkon wird häufig gefordert, dass eine spezielle Steckdose für die Einspeisung des Solarstroms in den Stromkreislauf des Haushaltes installiert werden muss. Rechtsverbindlich ist diese Forderung nicht. Lediglich als Norm fordert der VDE diese spezielle Steckdose, obwohl es laut aktuellen Untersuchungen keine Probleme mit der Einspeisung über eine so genannte, haushaltsübliche „Schuko-Steckdose“ gibt.

Zum Anhören:

"Solarstrom vom Balkon" - eine Episode aus dem Podcast "In the Air Tomorrow - Klima im Ohr, Wandel im Kopf" der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.

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Im europäischen Ausland wird diese Art der vereinfachten Einspeisung praktiziert. Auch bei der Anmeldung der Stecker-PV-Anlage und hinsichtlich des Umbaus auf andere Zähler gibt es unterschiedliche Vorgehensweisen, je nach Netzbetreiber. Im Vergleich zu unseren europäischen Nachbarn, etwa in den Niederlanden, wo toleriert wird, dass sich die Stromzähler bei diesen „Kleinstanlagen“ rückwärts drehen, wenn es (überhaupt) zu Überschüssen kommt, ist die Lage in Deutschland viel komplizierter für die Verbraucher:innen. Zur Information: der von einer Stecker-Solar-Anlage mit 400 W Leistung auf dem Balkon erzeugte Strom liegt optimalerweise bei rund 370 kWh im Jahr. Ca. 70 Prozent dieses Stroms im Jahr werden durch „Dauerverbraucher“ oder gezielt tagsüber genutzte Geräte selbst verbraucht. Permanent laufende Geräte sind etwa der Kühlschrank (200 l Kühl-Gefrierkombination 150 bis etwa 250 kwh/Jahr, Router, etwa 100 kwh/ Jahr). Der „überschüssige“ Strom wird dann in das allgemeine Netz eingespeist. Die Europäische Union hat in ihrer EU-Verordnung 2016/631 kleine Erzeuger unter 800 Watt als "nicht signifikat" eingestuft, weil sie "nicht systemrelevant" seien. Trotzdem wollen die deutschen Netzbetreiber, dass alle Erzeugungsanlagen, unabhängig von ihrer Leistung, bei ihnen gemeldet werden. Diese Forderung sind in der entsprechenden Vorschrift (Anwendungsregel VDE-AR-N 4105) festgelegt. Vorgesehen ist dabei für Erzeuger bis 600 Watt AC-Leistung, wozu auch Stecker-Solargeräte nach unserer Definition zählen, ein vereinfachtes Formular. Immerhin muss nicht zwingend eine Elektrofachkraft dieses Formular ausfüllen, das können Sie auch selbst tun, wenn Sie ein Stecker-Solargerät nutzen. Obwohl strittig ist, ob es sich bei Stecker-Solargeräten überhaupt um "Anlagen" handelt, zumindest wenn diese Systeme nicht fest angeschlossen, sondern wie Haushaltsgeräte über einen Stecker mit dem Stromkreis verbunden sind, fordert auch die Bundesnetzagentur eine Anmeldung im Marktstammdatenregister. Mehr Information zu diesen Anlagen finden Sie hier. In einem Positionspapier empfiehlt der VDE aktuell folgendes:
    • Der Anschluss soll zukünftig auch ohne Zählerwechsel und Anmeldung beim Netzbetreiber mit normalem SCHUKO-Stecker der Norm entsprechen.
    • Die maximale Einspeiseleistung soll von 600 auf 800 Watt erhöht werden
Hier erfahren Sie mehr über die geplanten Änderungen.

Unsere Forderung: Beseitigung des unnötigen zusätzlichen und nicht nachvollziehbaren Aufwands bei der Installation (Wieland-Steckdose durch Elektriker) und bei der Anmeldung bei Netzbetreibern und Bundesnetzagentur.

 

Klimaschutz allgemein

Earth for all

Der neue Bericht an den „Club of Rome“ formuliert nach dem ersten Bericht aus dem Jahr 1972 neue Forderungen, die unsere Welt aus der Klimakrise führen können. Anders als viele andere Pläne, wie etwa der EU-Green-Deal, ist die Basis-Annahme des Berichts, dass sich eine ständig wachsende Wirtschaft mit dem Erhalt des Planeten bei zumutbaren Lebensbedingungen nicht verträgt.

Ergebnisse des Berichts
Die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDG), die bereits 2015 von den Vereinten Nationen formuliert wurden, haben bereits eine gemeinsame Absicht festgelegt. Alle Länder haben sich bereit erklärt, zu versuchen, diese Ziele – von der Beendigung der Armut bis zur Energieversorgung für alle – bis 2030 zu erreichen; allerdings gibt es bisher keinen klare Antwort darauf, ob und wie das erreicht werden kann. Dieser neue „Survivalguide für den Planeten“ zeigt konkrete Fahrpläne auf, die politisch umzusetzen sind. Unsere Forderung: Es müssen politische Maßnahmen ergriffen werden, die eine sozialverträgliche Energiewende, eine gesunde und klimagerechte Ernährung und eine ressourcenschonende Lebensweise ermöglichen, auch für die einkommensschwachen Haushalte. Energiearmut muss vermieden werden, die Kosten der Energiewende und des Klimaschutzes müssen gerecht verteilt werden. Themenkarten zu diesen Forderungen finden sich hier. Die zusammengefassten Forderungen der Verbraucherzentrale Bundesverband zum Klimaschutz finden Sie hier.