Wasserflasche kostenlos auffüllen – Plastikmüll vermeiden

Pressemitteilung vom
Marktcheck der Verbraucherzentrale prüft Refill-Stationen in Rheinland-Pfalz
Ein Wasserhahn, aus dem Wasser in eine Flasche fließt.
  • Refill-Stationen ermöglichen in vielen Städten ein kostenloses Auffüllen der eigenen Wasserflasche.
  • In einem Marktcheck hat die Verbraucherzentrale geprüft, ob die bestehenden Refill-Stationen in rheinland-pfälzischen Städten gut zu finden sind.
  • Auch die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale sind Refill-Stationen.
Off

In Refill-Stationen, zum Beispiel in Geschäften oder Restaurants, können Durstige ihre Trinkflasche kostenlos mit Leitungswasser befüllen lassen. Erkennbar sind die Stationen am blauen Refill-Aufkleber an der Tür oder am Schaufenster. Ins Leben gerufen wurde diese Aktion von der Initiative Refill Deutschland, die sich für einen geringeren Verbrauch von Plastikflaschen einsetzt. Denn: Pro Stunde werden in Deutschland zwei Millionen Einweg-Plastikflaschen verbraucht. Für die Herstellung von Einweg-Plastikflaschen kommen jährlich 438.000 Tonnen Rohöl und damit endliche Ressourcen zum Einsatz. Seit Juni sind auch die sechs Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in Kaiserslautern, Koblenz, Ludwigshafen, Mainz, Pirmasens und Trier Refill-Stationen.

Im April 2023 hat die Verbraucherzentrale im Rahmen eines Marktchecks 40 Refill-Stationen in Mainz, Ludwigshafen, Trier und Koblenz geprüft. Die Stationen wurden anhand der Übersichtskarte auf der Internetseite von Refill Deutschland zufällig ausgewählt. Zwei Drittel der geprüften Stationen waren zum Zeitpunkt der Erhebung noch aktiv und haben mitgebrachte Wasserflaschen aufgefüllt. Bei 21 der 26 aktiven Geschäfte war der Refill-Aufkleber gut sichtbar angebracht, sodass die Station für Verbraucher:innen leicht erkennbar war.

Einige auf der Übersichtskarte eingezeichnete Stationen sind beispielsweise wegen einer Geschäftsaufgabe nicht mehr aktiv, hatten ihre Stationsdaten auf der Seite von Refill Deutschland jedoch nicht aktualisiert. „Nach Auskunft der befragten Refill-Stationen stößt das Angebot bislang auf wenig Nachfrage“, so Caroline Ludwig, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale. „Dabei ist es vor allem im Sommer wichtig, ausreichend zu trinken. Mit einer kostenlosen Auffüllmöglichkeit lässt sich nicht nur leicht der Durst stillen, sondern ohne große Mühe Plastikverpackungen einsparen.“ Es lohnt sich daher, unterwegs auf die blauen Refill-Aufkleber zu achten oder auf der Übersichtskarte von Refill Deutschland nah gelegene Stationen aufzusuchen. 

Weitere Informationen zu dem Refill-Marktcheck finden sich auf der Internetseite der Verbraucherzentrale.

VZ-RLP

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

gefördert vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz (MKUEM) im Rahmen der Landesinitiative

Logo RLP isst besser

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.