Regeln beim Kaufen
Hier erklären wir:
Wichtige Regeln beim Einkaufen

Beim Einkaufen gelten bestimmte Regeln.
Manche Sachen wissen wir nicht.

Hier sind wichtige Regeln für das Einkaufen.
Probieren
Sie dürfen im Laden nicht einfach Essen probieren.
Die Sachen gehören dem Super-Markt.
Sie müssen erst bezahlen.
Dann können Sie die Sachen essen oder trinken.
Ausnahme ist ein Probier-Stand.
Da können Sie Sachen probieren.
Packung öffnen
Sie öffnen eine Packung im Super-Markt.
Sie wollen etwas testen.
Dann dürfen Sie die Packung öffnen.

Die Packung muss dabei ganz bleiben.
Vielleicht machen Sie die Packung kaputt.
Dann kann der Laden von Ihnen Geld verlangen.
Vielleicht können Sie die Packung nicht mehr zu-machen.
Dann kann der Laden die Ware nicht mehr verkaufen.
Dann müssen Sie dem Laden Geld geben.
Mindest-Haltbarkeits-Datum



Man darf die Lebensmittel auch nach dem Mindest-haltbarkeits-datum verkaufen.
Aber:
Der Verkäufer muss auf die Lebensmittel aufpassen.
Die Lebensmittel müssen gut sein.
Vielleicht sind die Lebensmittel schlecht.
Oder die Lebensmittel sind gefährlich.
Das muss der Verkäufer dann sagen.
Tasche öffnen

Mitarbeiter im Geschäft dürfen Ihre Tasche nicht einfach öffnen.
Das ist verboten.
Denn das ist ein Eingriff in Ihre Privat-sphäre.
Privat-sphäre bedeutet:
Ihre persönlichen Sachen.
Es gibt 2 Ausnahmen:
- Sie haben etwas gestohlen.
Dann darf die Polizei Ihre Tasche kontrollieren.
Aber nur die Polizei darf das machen. - Sie erlauben es freiwillig.
Das bedeutet:
Sie sagen ja dazu.
Dann dürfen die Mitarbeiter in Ihre Tasche schauen.
In Zeit-Schriften blättern
Sie dürfen Zeitschriften im Laden anschauen.
Sie können die Zeitschriften durchblättern.
Das kostet noch nichts.

Manche Läden haben Schilder.
Auf den Schildern steht:
Wer blättert, muss kaufen.
Das ist nicht richtig.
Diese Schilder sind ungültig.
Aber der Laden-Besitzer kann etwas anderes machen.
Er kann Sie aus dem Laden schicken.
Das kann er machen
wenn Sie lange lesen
aber nichts kaufen.

Preis an der Ware und an der Kasse
Manchmal ist im Laden so:
An einer Sache im Regal steht ein Preis.
An der Kasse sollen Sie einen anderen Preis bezahlen.
Das kann sein.
Erst an der Kasse ist der Preis sicher.
Dann müssen Sie die Sache nicht kaufen.
Achten Sie auf den Preis an der Kasse.
Mit Bar-Geld bezahlen
Viele Münzen

Sie wollen mit mehr als 50 Münzen bezahlen?
Das muss ein Geschäft nicht annehmen.
Das gilt in allen EU-Ländern.
Sie wollen mehr als 50 Münzen umtauschen?
Dann müssen Sie zu einer bestimmten Stelle gehen.
Die Stelle heißt: Bundes-Kasse.
Die Bundes-Kasse ist eine Stelle von der Bundes-Bank in Deutschland.
Die Bundes-Kasse muss die Münzen annehmen.
Große Scheine
Große Geld-Scheine sind zum Beispiel 500 Euro-Scheine.
In Deutschland darf man mit großen Geld-Scheinen bezahlen.

Das steht im Gesetz.
Aber ein Verkäufer kann sagen:
Ich nehme keine großen Geld-Scheine an.
Der Verkäufer muss das vor dem Kauf sagen.
Der Verkäufer muss das gut sichtbar auf ein Schild schreiben.
Sachen zurückgeben
Vielleicht haben Sie eine kaputte Sache gekauft.
Und Sie bringen die Sache zum Verkäufer zurück.
Dann bekommen Sie nicht sofort Ihr Geld zurück.

Der Verkäufer darf die Sache reparieren.
Oder der Verkäufer darf Ihnen eine neue Sache geben.
Vielleicht ist die neue Sache auch kaputt.
Dann können Sie den Kauf-Vertrag beenden.
Das heißt: Sie geben die Sache zurück.
Und Sie bekommen Ihr Geld zurück.
Manchmal bieten Verkäufer einen Gutschein an.
Das müssen Sie nicht annehmen.
Rück-Gabe nach 1 Jahr
Sie haben etwas gekauft.
Und die Sache hat einen Fehler.
Vielleicht war der Fehler schon beim Kauf da.

- Dann muss der Verkäufer den Fehler beheben.
- Oder er muss Ihnen eine neue Sache geben.
- Das ist im ersten Jahr nach dem Kauf so.
Nach einem Jahr ist das anders.
Dann müssen Sie beweisen:
- Die Sache ist kaputt.
- Aber es ist nicht Ihre Schuld.
Das ist manchmal schwer.
Sie können den Verkäufer dann freundlich fragen.
Vielleicht hilft Ihnen der Verkäufer.
Umtauschen

Manchmal wollen Sie Sachen zurückgeben.
Vielleicht gefallen Ihnen die Sachen nicht.
Dann gilt:
- der Verkäufer muss die Sachen nicht zurück-nehmen.
- manche Verkäufer tauschen trotzdem Sachen um.
- manche Sachen können Sie nicht umtauschen.
zum Beispiel:
Unterwäsche oder Sachen mit Preis-Nachlass
Online-Kauf und Telefon-Verträge
Sie können Verträge am Telefon machen.
Zum Beispiel:
- Zeitungs-Abo
- Handy-Vertrag
- Strom-Vertrag
- Verträge nach Werbe-Anrufen
Sie können diese Verträge widerrufen.
Das bedeutet:
Sie können den Vertrag rückgängig machen.

Das geht innerhalb von 14 Tagen.
Die Frist beginnt mit dem Vertrags-Schluss.
Aber erst wenn Sie die Ware bekommen haben.
Und wenn Anbieter Sie über das Widerrufs-Recht informiert hat.
Es gibt Ausnahmen beim Widerrufs-Recht:
- Hygiene-Artikel
- Veranstaltungen
Bei Gewinn-Spielen ist es anders.
Da brauchen Sie einen schriftlichen Vertrag.
Verträge im Internet
Sie haben einen Vertrag im Internet gemacht?
Dann können Sie den Vertrag auch im Internet beenden.
Zum Beispiel mit einer E-Mail.
Bezahlen bei Online-Geschäften
Das Online-Geschäft muss nicht verschiedene Bezahl-Methoden anbieten.

- Lastschrift
Das Geld können Sie 8 Wochen lang zurück-buchen.
Reden sie aber erst mit dem Verkäufer.
Sie können so vielleicht das Problem lösen. - per Rechnung
Es gibt noch:
- Zahlungs-Dienst-Dienste, wie:
PayPal oder Klarna - Kredit-Karte
Sachen zurück-schicken



Sie schicken eine Sache zurück.
Dann bekommen Sie das Geld dafür zurück.
Sie bekommen auch das Geld für den Versand zurück.
Aber nur für den normalen Versand.
Vielleicht haben Sie eine Express-Lieferung bestellt.
Das heißt:
Die Ware kommt besonders schnell bei Ihnen an.
Dann bekommen Sie das Geld für den Versand nicht zurück.

Sie müssen die Sache nicht in der Original-Verpackung zurück-schicken.
Es gibt Ausnahmen.
Zum Beispiel:
- Hygiene-Artikel
- versiegelte Sachen
zum Beispiel:
CDs oder DVDs
Die Bilder sind von © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers
Die Bilder Tasche, Zeitung, Kasse und CD sind von der Mircrosoft Galerie.
Das Bild Rechnung ist von ©npridik.
Der Text wurde von der KI SUMM AI GmbH, Tal 44, 80331 München übersetzt
und in der VZ-RLP redaktionell bearbeitet.
Wir schreiben in dem Text nur die männliche Form.
Zum Beispiel: Verkäufer
Das ist leichter zu lesen.
Gemeint sind aber immer alle Menschen.