Kommunale Wärmeplanung: verkürztes Prüfverfahren und dezentrale Versorgung
Ist ein Gebiet für ein Wärmenetz grundsätzlich ungeeignet, so wird dieses Gebiet im Wärmeplan mit dezentraler Versorgung dargestellt und die Überprüfung kann verkürzt werden.

In solchen Gebieten, oder wenn sich Eigentümer für eine individuelle Lösung entscheiden, kommen dezentrale Heizsysteme zum Einsatz. Auch hier gilt laut Gebäudeenergiegesetz: Neue Heizungen müssen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
Folgende Systeme erfüllen diese Vorgabe:
- Elektrisch betriebene Wärmepumpen, die Umweltwärme aus Luft, Erde oder Wasser nutzen.
- Hybridheizungen, die eine Wärmepumpe mit einem Gas- oder Biomassekessel kombinieren.
- Heizsysteme mit Biomasse, wie Holz- oder Pelletheizungen.
- Stromdirektheizungen, die nur in sehr gut gedämmten Gebäuden sinnvoll sind.
- Gas- oder Ölheizungen mit grünem Wasserstoff oder synthetischen Brennstoffen, sofern diese verfügbar sind.
Welche Lösung am besten passt, hängt vom Gebäude, dem Standort und den individuellen Bedürfnissen ab. Eine unabhängige Beratung hilft dabei, die richtige Entscheidung zu treffen.
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