Genug Betrug! Call-Center-Tricks und KI-Maschen clever durchschauen

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale und Landeskriminalamt geben Tipps.
Eine ältere Frau sitzt auf dem Sofa und ist schockiert über den Anruf, den sie gerade erhalten hat.
Off

„Genug Betrug!" ist eine Aufklärungskampagne des Landeskriminalamts und der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, die sich gegen die zunehmende Zahl von Betrugsversuchen richtet. Ziel der Kampagne ist es, Menschen über aktuelle Betrugsmaschen zu informieren und präventive Maßnahmen zur Abwehr dieser kriminellen Machenschaften zu vermitteln.

Telefonbetrug bleibt ein beliebtes Mittel für Straftäter:innen, um schnell an Geld zu kommen. Täter:innen, die sich als Polizisten, Verwandte oder Bankbeschäftigte ausgeben, zielen hauptsächlich auf ältere Menschen ab und können heutzutage neue Techniken wie künstliche Intelligenz zur Stimmimitation nutzen.

In Rheinland-Pfalz registrierte die Polizei im Juli dieses Jahres eine Anrufwelle mit über 500 Callcenter-Betrugsfällen, davon etwa 75 vollendete Taten.

Gängige Betrugsmaschen:

  • Falsche Polizisten: Betrüger:innen geben sich als Polizeibeamten aus und fordern Opfer auf, Geld und Wertsachen an zivile Polizist:innen zu übergeben. Als Grund wird der angebliche Hinweis auf geplante Einbrüche in der Umgebung genannt. Hierdurch seien die Wertsachen im Haus nicht sicher
  • Enkeltrick/Messenger-Betrug: Täter:innen täuschen vor, ein:e Verwandte:r in Notlage zu sein und bitten um finanzielle Hilfe. Die Situation wird immer als äußerst dringlich dargestellt. Der angebliche Verwandte gibt an, dass jemand anderes das Geld abhole, da er selbst verhindert sei oder fordern eine Echtzeitüberweisung von mehreren tausend Euro.
  • Schockanruf: Betrüger:innen geben sich als Richter:innen, Staatsanwält:innen oder Polizeibeamt:innen aus und fordern eine Kaution im hohen fünfstelligen Betrag, um eine drohende Haft abzuwenden, da ein Familienangehöriger angeblich einen tödlichen Verkehrsunfall verursachte.
  • Falsche Bankbeschäftigte: Täter:innen fordern telefonisch die Bestätigung einer pushTAN um angeblich eine ungerechtfertigte Abbuchung zu verhindern. Durch die Bestätigung der pushTAN wird den Täter:innen ermöglicht, zahlreiche Abbuchungen durchzuführen. Die Schadenssumme variiert von tausend bis über hunderttausend Euro. Alternativ geben angebliche Bankbeschäftigte gegenüber dem Opfer an, dass es zu Problemen oder ungerechtfertigten Abbuchungen kam. Es wird vereinbart, dass ein:e Mitarbeiter:in die Bankkarte abholt. Durch geschickte Gesprächsführung wird bei der Übergabe oder bereits im Vorfeld telefonisch die PIN erfragt.

Schutzmaßnahmen:

  • Seien Sie misstrauisch und beenden Sie verdächtige Anrufe.
  • Die Polizei ruft nie unter der Notrufnummer 110 an.
  • Übergeben Sie nie Geld oder Wertsachen an Unbekannte. 
  • Kontaktieren Sie Verwandte oder die Polizei direkt über die Ihnen bekannten Nummern. Nutzen Sie nicht die Rückwahltaste.
  • Ihre Bank benötigt keine pushTAN-Bestätigung um eine unberechtigte Überweisung zu stoppen.
  • Ihre Bank erkundigt sich niemals nach der PIN.
  • Die Polizei oder vergleichbare Amtspersonen werden Sie niemals telefonisch um die Aushändigung von Bargeldbeträgen oder Wertsachen bitten.
  • Stellen Sie Fragen, deren Antwort nur die echte Person kennen kann.
  • Erstatten Sie Anzeige, wenn Sie Opfer von Betrüger:innen geworden sind.

Weitere Informationen:


Polizei-Beratung: Hilfe bei Schockanrufen
Verbraucherzentrale: Betrugsversuche über WhatsApp und sms
Verbraucherzentrale: Falsche Anrufe – Vorsicht Falle

VZ-RLP

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Gefördert durch:

Logo Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration RLP

Reichstagsgebäude in Berlin, Foto: Fotolia.de - niroworld

Bilanz des vzbv nach Ampel-Aus: Vieles ist offen geblieben

Die Ampel-Regierung wollte mehr Fortschritt wagen und sich für Verbraucher:innen stark machen. Die Bilanz des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) nach Ende der Regierungszeit ist durchwachsen.
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding: Unternehmen erstatten teils vierstellige Beträge

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Bis zum 31. Dezember 2024 konnten Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.
Hände an Taschenrechner über Verträgen

Musterfeststellungsklage gegen EOS Investment GmbH

Die EOS Investment GmbH beauftragt mit der Beitreibung eigener Forderungen an Verbraucher:innen die EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH (EOS DID). Das Unternehmen treibt so nach Ansicht des vzbv Inkassokosten künstlich zu Lasten der Betroffenen in die Höhe.