Studienfinanzierung - jetzt zu Online-Vortrag anmelden!

Studienfinanzierung: Hier findest du alle Infos zu den kostenlosen Online-Vorträgen.
Fokuswoche Ziele Studienfinanzierung
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Worum geht es im Online-Vortrag?

Was kostet ein Studium und wie kann ich es finanzieren? Elternunterhalt, BAföG, Studienkredite, jobben & Co – diese und mehr Möglichkeiten gibt es, um ein Studium zu bezahlen. In diesem Online-Vortrag der Verbraucherzentrale bekommst du einen Überblick zu deinen Möglichkeiten. Deine Fragen kannst du im Chat stellen. 

Du erfährst: 

  • Was ein Studium und der Studi-Alltag kosten 
  • Welche Möglichkeiten der Studienfinanzierung es gibt und was es dafür braucht
  • Wie BAföG und elternunabhängiges BAföG funktionieren
  • Woran du einen fairen Studienkredit erkennst
  • Welche finanziellen Hilfen es sonst noch gibt und was du beim Nebenjob beachten solltest

Termine und Anmeldung

Hier findest du alle Termine und Anmeldemöglichkeiten für die kostenlosen Online-Vorträge.

  • 13.05.2024, 14-15 Uhr (Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein) - zur Anmeldung
  • 13.05.2024, 17-18 Uhr (Verbraucherzentrale Hessen) - zur Anmeldung
  • 14.05.2024, 10-11 Uhr (Verbraucherzentrale Hessen) - zur Anmeldung
Banner der Fokuswoche Ziele

Neue Wege nach der Schule? Jetzt zu kostenlosen Onlinevorträgen anmelden

Die „Fokuswoche Ziele – Neue Wege. Nach der Schule“ findet vom 13. – 17. Mai 2024 statt. In dieser Woche gibt es eine Reihe von Online-Vorträgen zu den Themen Erste eigene Wohnung, Studienfinanzierung, Ins Ausland gehen, Freiwilligendienste und Versicherungen.

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Eine ältere Dame fährt im Treppenhauf mit einem Treppenlift

BGH-Urteil: Widerrufsrecht gilt auch bei Montage von Treppenliften

Auch die Montage von Treppenliften können Kund:innen widerrufen. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg am 20. Oktober 2021 recht gegeben. Die oft teuren Verträge lassen sich mit bestimmten Fristen rückgängig machen.
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.
Telefon auf Werbebrief mit 1N-Logo

Sammelklage gegen 1N Telecom möglich: Verbraucherzentrale sucht Betroffene

Tausende beschweren sich über die 1N Telecom GmbH. Das Unternehmen schreibt Verbraucher:innen an, um ihnen einen 24-Monats-DSL-Vertrag anzubieten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält einige Vertragsklauseln für unwirksam. Er klagt auf Unterlassung und prüft Sammelklage.