Einheit II: Die Taktik Wer A sagt, muss auch B sagen - Experteninterview

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Unsere Finanzexpertin Martha Haase erklärt dir in dieser Lerneinheit, wie die Taktik "Wer A sagt, muss auch B sagen" im Finanzberatungsgespräch zum Einsatz kommt. Du erfährst, welche Techniken konkret in der Anfangs-, Haupt und Abschlussphase des Gesprächs eingesetzt werden und wie du diese erkennst.
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Einstieg 00:14 - 01:05
Anfangsphase 01:05 - 02:10
Hauptphase 02:10 - 3:50
Abschlussphase 03:50 - 04.50
Fazit 04:50 - 05:35

Das Wichtigste in Kürze - Einheit II

  • Finanzverkäufer:innen verfolgen über das gesamte "Beratungsgespräch" eine Gesprächsstrategie.
  • Mit einer klaren Einteilung des Gesprächs in Gesprächsphasen legen Finanzverkäufer:innen bereits vor dem Verkaufsgespräch Verkaufsziele fest, um dadurch ganz bestimme Finanzprodukte zu verkaufen.  
  • Die Taktik "Wer A sagt, muss auch B sagen", kommt dabei über alle Gesprächsphasen hinweg zum Einsatz.
  • In der Anfangsphase stellen Verkäufer:innen Fragen nach dem Befinden, den Zielen (z.B. Altersvorsorge) und Werthaltungen der Kund:innen. Dabei lassen sie die Kund:innen viel reden, um sich die erfragten Informationen für das weitere Gespräch anzueignen und in ihre Gesprächsstrategie einzubinden.
  • In der Hauptphase kommen Fragetechniken, wie das Stellen von Suggestivfragen, zum Einsatz. Das sind Fragen, die sich kaum verneinen lassen und die dazu dienen, mit weiteren „Ja“s den Weg zum Vertragsabschluss bei vorausgewählten Produkten zu ebnen.
  • Anhand von Formulierungen wie „Wenn Ihnen Altersvorsorge wichtig ist, dann ist Ihnen doch sicher auch eine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit wichtig“ versuchen die Verkäufer:innen abschließend auch noch Produkte zu verkaufen, nach denen Kund:innen gar keinen Bedarf geäußert haben. Den Verkäufer:innen selbst wird dadurch ein zusätzliches Einkommen beschert. 
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen. Am 21. März 2025 findet vor dem Kammergericht die erste mündliche Verhandlung statt.
Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht. Am 26. Februar 2025 urteilt das Brandenburgische Oberlandesgericht.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse. Am 5. März 2025 findet vor dem Oberlandesgericht Hamm die erste mündliche Verhandlung statt.