Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

Stand:
"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.
Gelangweilte Person vor einem Laptop
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Wovor warnen wir?

„Technik-Ankauf 2.0 Verkaufen, kassieren, glücklich sein“, so lautet der Werbespruch auf der Internetseite cleverbuy.de. In den AGB ist sogar geregelt, dass die Zahlung an Kund:innen binnen vierzehn Werktagen ab Versendung der elektronischen Annahmeerklärung erfolge. 

Was sich für Verbraucher:innen verlockend anhört, scheint nicht der Realität zu entsprechen. So beschweren sich Verbraucher:innen in den Verbraucherzentralen seit mehreren Monaten darüber, dass sie teils monatelang auf die Auszahlung des vereinbarten Ankaufpreises warten müssen. Bis dahin werden sie mit fadenscheinigen Ausreden für die Verzögerungen hingehalten oder Cleverbuy reagiert gar nicht auf die Kundennachfragen.

Diese Erfahrungen spiegeln auch die zahlreichen negativen Stimmen auf Bewertungsportalen wider. Auch dort berichten Verbraucher:innen von ausbleibenden oder stark verzögerten Zahlungen und Hinhaltetaktiken. 

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) erhielt im Januar 2025 auf Nachfrage die Auskunft, dass Systemumstellungen und Umstrukturierungsmaßnahmen bei Cleverbuy zu den Problemen mit den Auszahlungen der Ankaufpreise führten. Cleverbuy beteuerte wieder zur alten Qualität zurückzufinden. Die steigende Anzahl der Verbraucherbeschwerden zeigen jedoch ein anderes Bild: Im Zeitraum Januar 2024 bis Ende Oktober 2025 wurden über 900 Beschwerden zum Anbieter Cleverbuy erfasst. Ein deutlicher Beschwerdeanstieg ist seit Jahresanfang 2025 zu beobachten. 

Berichte von Verbraucher:innen

"Am 30.09.2025 ein iPhone 15 Pro Max 256GB online an die Plattform verkauft. Paar Tage später hingeschickt, der Empfang des Geräts wurde per Mail bestätigt und die Auszahlung in 8-12 Tagen angekündigt. Habe noch kein Geld erhalten und nun im Internet etwas nachgelesen. Vermutlich werden die leider nicht zahlen." (Tag der Meldung: 6.11.2025)

Ein Verbraucher hat am 4.09.2025 ein iPhone Pro Max Titan Schwarz 512 GB an Cleverbuy für 1.155,00 € verkauft. Bis heute hat er den Kaufpreis nicht erhalten. (Tag des Eingangs bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein am 10.11.2025)

Eine Verbraucherin hat am 13.09.2025 ihr Samsung Galaxy S25 Ultra (1 TB, Titanium Gray) im Rahmen des Ankaufprogramms an Cleverbuy verkauft. Laut Sendungsverfolgung wurde das Gerät am 15.09.2025 bei Cleverbuy zugestellt. Mit E-Mail vom 6.10.2025 wurde der Verbraucherin die Auszahlung in Höhe von 953 Euro innerhalb von fünf Arbeitstagen zugesichert. Bis heute - trotz mehrfacher E-Mails und Fristsetzung (verstrichen) - hat sie keine Zahlung und auch keine Rückmeldung mehr erhalten. (Tag des Eingangs bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen am 12.11.2025)
 

Was können Sie tun?

So sinnvoll - auch unter Nachhaltigkeitsaspekten - sogenannte Ankaufplattformen sind, so gelten auch hier die gesetzlichen Spielregeln: Wer etwas (an-)kauft, muss dafür auch bezahlen. 

  • Lassen Sie sich von Ihrem Auszahlungsanspruch nicht abbringen und nicht immer wieder mit den Worten vertrösten, dass das Geld demnächst überwiesen werde, das Anliegen werde der Buchhaltung weitergegeben oder mit der Bitte um Geduld und Entschuldigung.
  • Setzen Sie Cleverbuy eine letzte Frist zur Auszahlung des vereinbarten Ankaufpreises.
  • Wenn alles nicht fruchtet, dann lassen Sie sich von Ihrer Verbraucherzentrale unterstützen oder beauftragen einen Rechtsanwalt für die gerichtliche Durchsetzung Ihres Anspruchs.

Was tun wir?

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat Cleverbuy wegen irreführender Werbung abgemahnt. Die auf der Webseite dargestellte Aussage „Wir überweisen dir dein Geld direkt auf dein Konto“ ist nach Ansicht des Verbands wettbewerbswidrig: Die Ankaufsumme wird laut Verbraucherbeschwerden zunächst auf ein internes virtuelles Konto gezahlt und nicht auf das private Bankkonto der Verbraucher:innen. Die Klage ist vor dem Landgericht Düsseldorf rechtshängig.

Zudem beanstandet der vzbv die irreführende Werbung mit Google-Nutzerbewertungen. Entgegen dem tatsächlich sehr niedrigen Gesamtergebnis der abgegebenen Bewertungen wird mit einem erheblich besseren Ergebnis geworben. Das Unterlassungsverfahren konnte vor dem Landgericht Düsseldorf positiv abgeschlossen werden.

 

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