„Klimaneutral“, „grün“ oder „umweltfreundlich“? - Neue Regeln verhindern irreführende Werbung

Stand: 25. September 2026

„Klimaneutral“, „umweltfreundlich“ oder „grün“ – solche Aussagen finden sich auf vielen Produkten. Doch was genau dahintersteckt, ist für Verbraucher:innen oft schwer zu erkennen. Ab September 2026 gelten neue EU-Regeln, die Greenwashing erschweren und für mehr Klarheit sorgen sollen.

Was ändert sich ab September 2026?

Mit der sogenannten EmpCo-Richtlinie („Empowering Consumers for the Green Transition“) hat die EU die Regeln für Umweltwerbung verschärft. Ab dem 27. September 2026 müssen die neuen Vorgaben angewendet werden.

Im Mittelpunkt stehen Aussagen, die einem Produkt oder Unternehmen pauschal besonders gute Umwelteigenschaften zuschreiben. Begriffe wie „umweltfreundlich“, „grün“ oder „klimafreundlich“ dürfen künftig nicht mehr ohne Weiteres verwendet werden.

Für solche allgemeinen Umweltaussagen gelten nun strengere Voraussetzungen. Unternehmen müssen eine entsprechend anerkannte hervorragende Umweltleistung nachweisen können. Wird eine allgemeine Aussage dagegen direkt konkretisiert, muss für Verbraucher:innen klar erkennbar sein, worauf sie sich bezieht.

Wichtig dabei: Die Konkretisierung muss klar und deutlich auf demselben Medium stehen. Bei einem Produkt kann das zum Beispiel die Verpackung sein, beim Online-Einkauf die Verkaufsoberfläche.

Verbraucher:innen sollen also nicht erst lange suchen müssen, um herauszufinden, was hinter einem grünen Werbeversprechen steckt.

„Klimaneutral“ durch CO₂-Kompensation – das reicht nicht mehr

Besonders deutlich werden die neuen Regeln bei Aussagen wie „klimaneutral“ oder „CO₂-neutral“.

Solche Aussagen über ein Produkt sind künftig verboten, wenn die behauptete Klimaneutralität durch die Kompensation von Treibhausgasemissionen erreicht wird. Das betrifft beispielsweise Fälle, in denen die bei Herstellung oder Nutzung entstehenden Emissionen rechnerisch durch Klimaschutzprojekte oder den Kauf von CO₂-Gutschriften ausgeglichen werden.

Der Grund: Bei Verbraucher:innen kann dadurch der Eindruck entstehen, das Produkt selbst verursache keine oder weniger Treibhausgasemissionen. Tatsächlich entstehen diese Emissionen aber dennoch.

Unternehmen dürfen weiterhin über ihre Investitionen in Klimaschutzprojekte informieren. Daraus darf jedoch keine irreführende Aussage über die Klimawirkung eines konkreten Produkts werden.

Auch bei grünen Siegeln wird genauer hingeschaut

Nicht nur Werbeaussagen, sondern auch Nachhaltigkeitssiegel nimmt die EmpCo-Richtlinie in den Blick. Denn ein grünes Logo oder Siegel kann schnell den Eindruck vermitteln, ein Produkt sei unabhängig geprüft und besonders umweltfreundlich.

Künftig dürfen freiwillige Nachhaltigkeitssiegel grundsätzlich nur verwendet werden, wenn sie auf einem Zertifizierungssystem beruhen oder von staatlichen Stellen festgesetzt wurden. Bei einem solchen Zertifizierungssystem muss unter anderem eine unabhängige Überprüfung durch Dritte vorgesehen sein.

Das kann auch freiwillige Klima- oder CO₂-Label betreffen, wenn sie ein Produkt aufgrund seiner ökologischen Eigenschaften hervorheben.

Eine Zertifizierung ist allerdings kein Freifahrtschein: Wird beispielsweise mit einem Klimalabel behauptet, ein Produkt sei aufgrund von CO₂-Kompensation „klimaneutral“, greift trotzdem das Verbot solcher produktbezogenen Kompensationsaussagen.

EmpCo und Green Claims Directive – was ist der Unterschied?

Im Zusammenhang mit Greenwashing ist häufig auch von der Green Claims Directive die Rede. Sie ist jedoch nicht mit EmpCo gleichzusetzen.

Die EmpCo-Richtlinie ist bereits beschlossen. Sie ergänzt das europäische Verbraucherrecht um konkrete Regeln und Verbote für bestimmte Greenwashing-Praktiken.

Die Green Claims Directive sollte darüber hinaus detaillierter regeln, wie konkrete Umweltaussagen belegt, kommuniziert und überprüft werden müssen. Das Gesetzgebungsverfahren ist allerdings ins Stocken geraten. Die Richtlinie ist bislang nicht beschlossen.

Für Verbraucher:innen wichtig: Die neuen EmpCo-Regeln gelten unabhängig davon ab dem 27. September 2026.

Was bedeutet das für Verbraucher:innen?

Die neuen Regeln können dabei helfen, Umweltwerbung besser einzuordnen. Trotzdem lohnt sich weiterhin ein genauer Blick.

Statt sich allein auf grüne Farben, Blätter, Siegel oder große Begriffe wie „umweltfreundlich“ zu verlassen, ist es sinnvoll zu fragen: Worauf bezieht sich die Aussage konkret? Gibt es nachvollziehbare Informationen? Und wer steht hinter einem verwendeten Siegel?

Je konkreter und nachvollziehbarer eine Umweltaussage ist, desto besser lässt sich beurteilen, was tatsächlich dahintersteckt.

Weitere Informationen dazu finden Sie auch in diesem Artikel.