Das bringt das neue Recht auf Reparatur

Pressemitteilung vom 29. September 2026

Digitales Wissenshäppchen in der Mittagspause

Es ist immer ärgerlich, wenn plötzlich der Kühlschrank nicht mehr funktioniert oder das Smartphone streikt. Noch ärgerlicher ist es, wenn dann die Gewährleistung nicht mehr greift. Dank neuer Regelungen haben Verbraucher:innen aber seit August 2026 mehr Rechte beim Thema Reparatur. 

Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie „Recht auf Reparatur“ in Deutschland erhalten Verbraucher:innen erstmals einen direkten Anspruch gegenüber dem Hersteller, defekte Produkte reparieren zu lassen. Denn Hersteller sind nun stärker in der Pflicht, Ersatzteile bereitzustellen und sie zu angemessenen Preisen anzubieten und auch eine Änderung im Gewährleistungsrecht bietet Verbraucher:innen Vorteile. 

Im Lunch & Learn „Das bringt das neue Recht auf Reparatur“ informiert die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz über die die neuen Regelungen und erklärt, welche Rechte Verbraucher:innen jetzt haben und wie sie diese geltend machen. 

Der online-Vortrag „Das bringt das neue Recht auf Reparatur“ findet am Dienstag, den 13. Oktober um 12:30 Uhr statt und dauert ca. 30 Minuten. Die Teilnahme ist kostenlos.

Anmeldung

Interessierte können sich unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/webseminare-rlp anmelden. Fragen können bereits bei der Anmeldung oder im Live-Chat gestellt werden. 

Für die Teilnahme werden ein Computer bzw. Laptop mit Internetzugang und ein Lautsprecher benötigt. Ideal ist ein Kopfhörer. Als Browser sollte Google Chrome oder Microsoft Edge verwendet werden. 

Das Lunch & Learn-Format der Verbraucherzentrale

In halbstündigen Wissens-Häppchen zur Mittagszeit informieren Expertinnen und Experten der Verbraucherzentrale zu aktuellen, verbraucherrelevanten Themen. Diese gemeinsame Mittagspause können Interessierte nutzen, um Tipps, einfache Anleitungen oder Hilfestellung zur Selbsthilfe zu ganz unterschiedlichen Themen an die Hand zu bekommen. Nach einem kurzen Input bleibt auch Zeit für Fragen.

VZ-RLP

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Gefördert durch das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz