Strom- und Gas: Anbieterwechsel wird wieder interessant

Pressemitteilung vom
Web-Seminar der Verbraucherzentrale
Alle Jahre wieder: Strompreiserhöhung.
  • Energieversorger können Strom und Gas wieder günstiger einkaufen.
  • Die Verbraucherzentrale empfiehlt, Preise zu vergleichen und einen Wechsel zu prüfen.
  • Informationen zum Anbieterwechsel bietet die Verbraucherzentrale in einem Web-Seminar.
Off

Derzeit fallen die Einkaufspreise für Strom und Gas für Versorger. Manche Versorger geben gesunkene Einkaufspreise bereits wieder an Privathaushalte weiter und bieten günstigere Verträge an. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz rät, Preise zu vergleichen und sich nicht sofort auf das erstbeste und billigste Angebot zu stürzen. Denn manche extrem günstigen Versorger haben zu Beginn der Energiepreiskrise ihre Kunden im Stich gelassen und die Belieferung eingestellt.

Max Müller, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale, empfiehlt, sich auch über die regionalen Angebote des Grundversorgers und der angrenzenden Versorgungsgebiete zu informieren und sich in Wechselportalen über Angebote auf dem Markt schlau zu machen.

„Ein Wechsel kann sich für Privathaushalte wieder auszahlen“, so Müller. „Bei der Verbraucherzentrale erfahren Interessierte, welche Unternehmen sich in der jüngsten Vergangenheit seriös verhalten haben und welche nicht.“

Im Falle einer Preiserhöhung haben Kunden zudem regelmäßig ein Sonderkündigungsrecht, auf das der Versorger hinweisen muss. Eine gute Gelegenheit, um seinem Versorger bei stark überhöhten Preisen Lebewohl zu sagen.

Was bei einem Anbieterwechsel zu beachten ist, erklärt Max Müller im Online-Vortrag „Anbieterwechsel in der Energiekrise“.

Das Web-Seminar findet am Donnerstag, 14. Dezember 2023 von 17:00 bis 17:45 Uhr statt. Eine Anmeldung ist auf unserer Internetseite möglich.

Um teilnehmen zu können, wird ein Computer mit Internetzugang und Lautsprecher benötigt. Ideal ist ein Kopfhörer. Als Browser werden Mo-zilla Firefox oder Google Chrome empfohlen – bei anderen Browsern ist die Funktionalität im Web-Seminar möglicherweise eingeschränkt.

VZ-RLP

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz wird gefördert vom Bundeswirtschaftsministerium und vom rheinland-pfälzischen Umweltministerium:

Logo BmWiLogo Ministerium Klimaschutz, Umweltschutz, Energie und Mobilität rlp

 

Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.