Richtig gut versichert: Hundehaftpflichtversicherung

Pressemitteilung vom
Rundum geschützt für alle Fälle - Tipps der Verbraucherzentrale
Drei junge Menschen führen viele Hunde Gassi.
  • Hundehalter:innen sollten eine Hundehaftpflichtversicherung haben, um sich vor finanziellen Belastungen durch Schäden, die der Vierbeiner verursacht, zu schützen. 
  • Unerwartete Aktionen des Vierbeiners können schnell erhebliche Schäden verursachen, die durch diese Versicherungspolice abgefedert werden können.
  • Die Verbraucherzentrale gibt Tipps für einen guten Versicherungsschutz.
Off

In jedem fünften Haushalt in Deutschland lebt ein Hund. Diese treuen Begleiter bereichern unser Leben, können jedoch auch unerwartete Herausforderungen mit sich bringen. Wenn ein Hund plötzlich ausreißt und einen Unfall verursacht, können die finanziellen Folgen erheblich sein. Der Satz „Der macht nichts“ ist weit verbreitet, doch unerwartete Aktionen unserer vierbeinigen Freunde können unangenehme Konsequenzen nach sich ziehen.

„Verursacht ein Hund Schäden, haftet der Besitzer. Deshalb ist eine spezielle Haftpflichtversicherung ein absolutes Muss“, informiert Anna Follmann, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Anders als bei Katzen, Kaninchen oder anderen Kleintieren greift die normale Privathaftpflichtversicherung hier nicht.“

Umfang und Preis variieren von Versicherer zu Versicherer. Gleiches gilt für die Ausschlüsse. Einige Versicherer klammern bestimmte Kampfhunderassen aus oder machen die Höhe des Versicherungsbeitrages von der Hunderasse abhängig. „Wichtig ist es daher, immer einen genauen Blick in den konkreten Vertrag und die darin enthaltenen Versicherungsbedingungen zu werfen“, so Follmann.

Die Verbraucherzentrale rät beim Abschluss einer Hundehalterhaftpflichtversicherung auf folgende Punkte zu achten:

  • Die Versicherungssumme sollte pauschal mindestens zehn Millionen Euro für Personen- und Sachschäden umfassen.
  • Die Vereinbarung eines Forderungsausfallschutzes ermöglicht, dass die Versicherung ebenfalls einen eigenen Schaden ersetzt, wenn der Verursacher selbst nicht versichert oder vermögend ist.
  • Der Versicherungsschutz sollte auch dann greifen, wenn Halter:innen unwissentlich gegen Pflichten wie Maulkorb- oder Leinenpflicht verstoßen.
  • Auch Schäden, die entstehen, wenn andere Personen auf den Hund aufpassen, sollten versichert sein.
  • Für Reisende ist es wichtig, dass der Versicherungsschutz während eines vorübergehenden Auslandsaufenthaltes für mindestens drei Jahre in der Europäischen Union und mindestens ein Jahr weltweit besteht.
  • In einer Mietwohnung oder anderen privat gemieteten Räumen sollten Schäden bis zu einer Höhe von 500.000 Euro abgedeckt sein.
  • Zudem sollten Schäden durch gewollte oder ungewollte Deckakte des eigenen Tieres mitversichert sein.
  • Auch Hundewelpen sollten mindestens sechs Monate mitversichert sein, wenn sie noch mit im Haushalt leben.

Mit der richtigen Versicherung können Hundebesitzer sicherstellen, dass sie und ihre vierbeinigen Freunde gut geschützt sind. Ein Versicherungsschutz für Hunde ist bereits für 50 Euro im Jahr zu haben. Einen Vergleichstest bietet die Stiftung Warentest unter http://www.test.de.

Fragen rund um Hundehalterhaftpflichtversicherungen beantworten die Beraterinnen und Berater der Verbraucherzentrale montags von 10 bis 13 Uhr und mittwochs von 14 bis 17 Uhr unter der Rufnummer (06131) 28 48 122.

 

VZ-RLP

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Gefördert durch:

Logo Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration RLP

Fernwärme

Verbraucherzentrale Bundesverband prüft Sammelklage gegen die Avacon Natur GmbH: Betroffene Fernwärmekund:innen gesucht

Fernwärmekund:innen des Unternehmens waren in den vergangenen Jahren teils mit sehr hohen Rechnungen konfrontiert. Die Verbraucherzentrale hält die erfolgten Preiserhöhungen für unzulässig. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) geht daher gerichtlich gegen das Unternehmen vor. Wenn sich genügend Betroffene melden, soll eine Sammelklage erhoben werden.
Gullideckel mit der Aufschrift Fernwärme

Verbraucherzentrale Bundesverband prüft Sammelklage gegen die Stadtwerke Neubrandenburg: Betroffene gesucht

Kund:innen der Stadtwerke Neubrandenburg (neu.sw) sind mit sehr hohen Fernwärmerechnungen konfrontiert. Die Verbraucherzentrale hält die erfolgten Preiserhöhungen für unzulässig. Der vzbv geht daher gerichtlich gegen die Stadtwerke vor und prüft eine Sammelklage. Betroffene können sich melden.
Marktcheck Nahrungsergänzungsmittel für Kinder

Nahrungsergänzungsmittel für Kinder sind meist zu hoch dosiert

Jedes zehnte Kind bekommt täglich Nahrungsergänzungsmittel oder mit Vitaminen und Mineralstoffen angereicherte Lebensmittel. Wir haben 33 Mittel auf Zusammensetzung und Werbeaussagen geprüft. Die Produkte sind meist zu hoch dosiert, schlichtweg überflüssig und häufig sehr teuer.