Mein Kind wird 18 - was ändert sich beim Versicherungsschutz?
Verbraucherzentrale informiert über wichtige Versicherungen
Von der Krankenversicherung bis zur Handyversicherung: Mit dem 18. Lebensjahr ist es wichtig, den Versicherungsschutz anzupassen.

Viele Versicherer stellen auf den Erwachsenentarif um. Hier macht es Sinn, gemeinsam mit dem Nachwuchs zu prüfen, ob alle Versicherungen bestehen und an welcher Stelle es sinnvoll und möglich ist, Tarife anzupassen. Um Geld zu sparen, kann das Kind bei vielen Versicherungen während der Ausbildung noch mit über den Familientarif mitversichert werden.
Welche Versicherungen braucht mein Kind?
Private Haftpflicht- sowie Krankenversicherung sind ein Muss für jeden. Empfehlenswert sind je nach individueller Situation auch eine Hausrat- und eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
Oft macht es Sinn, das Kind so lange wie möglich im Familienvertrag mitzuversichern, zum Beispiel bei Haftpflicht-, Hausrat- oder KFZ-Versicherung. Das ist insgesamt meist günstiger. Vor dem 18. Geburtstag des Kindes sollte geprüft werden, bei welchen notwendigen Versicherungen eine Versicherung im Familienvertrag möglich ist. Sonst besteht die Gefahr, den Versicherungsschutz für das volljährige Kind zu verlieren.
Zudem sollte mit dem Kind besprochen werden, ob gegebenenfalls überflüssige Versicherungen bestehen, die gekündigt werden können. Dazu gehören beispielsweise Laptop- oder Handyversicherungen.
Kann mein Kind weiterhin beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben?
Die sogenannte Familienversicherung greift auch nach dem 18. Geburtstag. Sofern Kinder zum Beispiel noch zur Schule gehen, studieren oder ein freiwilliges soziales Jahr absolvieren, können sie weiterhin beitragsfrei über die Krankenversicherung der Eltern abgesichert sein.
Jobbt das volljährige Kind zwischen Schule und Studium, ist es oft selbst krankenversichert. Anschließend fällt der Nachwuchs dann wieder in die Familienversicherung zurück. Eltern und Kind sollten hier gemeinsam ein Auge draufhaben und den korrekten Status prüfen.
Was ändert sich, wenn das Kind über die Eltern privat krankenversichert war?
Für Kinder, die bisher privat über die Eltern versichert waren, ändert sich durch den 18. Geburtstag erstmal nichts. Bei Ausbildungs- oder Studienbeginn kann sich das Kind dann entscheiden, ob es privat versichert bleiben oder aber in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln will.
Wann muss das volljährige Kind eine eigene Haftpflichtversicherung abschließen?
Die Privathaftpflichtversicherung ist unverzichtbar. Jeder haftet für Schäden, die er einem anderen zufügt, mit allem, was er hat und zukünftig erwirtschaftet. 18-Jährige können oftmals noch über den Vertrag der Eltern geschützt sein, denn solche Familientarife gelten in der Regel bis zum Ende der ersten Ausbildung des Kindes. Danach muss sich das volljährige Kind um eine eigene Police kümmern. Die genauen Bedingungen variieren je nach Versicherungsanbieter.
Ab wann sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung lohnt
Die eigene Arbeitskraft ist die Grundlage zur Sicherung des Lebensunterhalts. Vor Unfall und Krankheit schützt keine Versicherung, wohl aber vor den finanziellen Folgen. Wer für längere Zeit aus gesundheitlichen Gründen seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, steht oft vor existentiellen Problemen. Daher empfehlen wir den Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung schützt das Kind im Falle von Invalidität schon während der Ausbildung oder des Studiums, sollte es später den angestrebten Beruf nicht ausüben können.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung in jungen Jahren abzuschließen, hat zudem den Vorteil, dass sich Alter und Gesundheitszustand positiv auf den Preis auswirken. Eine Versicherung kann sogar schon zum Ende der Schulzeit abgeschlossen werden.
Gilt meine Kfz-Haftpflichtversicherung auch für mein Kind, wenn es mein Auto mitbenutzen will?
Nicht selten heißt es: „Kann ich mal kurz dein Auto haben?“ Wer als Alleinfahrer im Vertrag eingetragen ist, darf andere Personen jedoch nicht ohne weiteres ans Steuer lassen. Es gibt zwei Möglichkeiten: Eltern geben ihr Kind als Zusatzfahrer im Kfz-Versicherungsvertrag an. Oder sie melden eine kurzfristige Fahrerkreiserweiterung an. Die Eltern sollten dabei jedoch beachten: Werden junge Leute nachgemeldet , steigt der Beitrag.
Mein Kind möchte ein eigenes Auto. Wie kann an der Versicherungsprämie gespart werden?
Fahranfänger:innen und junge Fahrer:innen zahlen die höchsten Beträge bei der Kfz-Versicherung. Um die Beitragskosten in Grenzen zu halten, reduziert z.B. die Teilnahme am begleiteten Fahren ab 17 Jahren bei einigen Anbietern die Prämie. Ebenso kann sich lohnen, das erste Auto als Zweitwagen der Eltern anzumelden oder den Schadenfreiheitsrabatt der Eltern zu übernehmen. Dem müssen die Eltern dann natürlich zustimmen.
Für eine unabhängige Erstberatung zu Versicherungsfragen steht die Verbraucherzentrale montags von 10 bis 13 Uhr und mittwochs von 14 bis 17 Uhr unter (06131) 28 48 122 zur Verfügung.
VZ-RLP
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