Steckersolar kann sich schon nach kurzer Zeit rechnen

Stand:
Im Interview gibt Jörg Sutter, Energieexperte in der Verbraucherzentrale NRW und Co-Autor des Ratgebers "Photovoltaik - Solarstrom und Batteriespeicher für mein Haus", wertvolle Tipps rund ums Thema.
Off

Porträt Jörg SutterJörg Sutter

ist seit über 20 Jahren beruflich in der Photovoltaik-Branche als Projektplaner, Gutachter, Projektsteuerer und Dozent tätig und Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie e.V - DGS. Jörg Sutter ist Co-Autor des "Ratgeber Photovoltaik. Solarstrom und Batteriespeicher für mein Haus".


Die Frage aller Fragen, die sich alle am Thema Interessierten stellen, gleich zum Start: Lohnt sich eine Photovoltaik-Anlage oder ein Steckersolar-Gerät überhaupt für jeden?

Wenn eine Dachfläche vorhanden ist, die gut von Sonne beschienen wird, lohnt es sich in den meisten Fällen, nicht nur für die Umwelt und das Klima, sondern auch wirtschaftlich. Deshalb ist auch aktuell die Nachfrage für Photovoltaik groß, vor allem von Einfamilienhausbesitzern, aber auch bei Mietern, die ein oder zwei Module auf das Garagendach oder an den Balkon montieren möchten. Mit guten Randbedingungen kann sich eine Haus-PV-Anlage nach 10 bis 15 Jahren „rechnen“, ein Steckersolar-Gerät schon nach wenigen Jahren. Und wenn der Strompreis in Zukunft steigt, geht es noch schneller.
 
Und was kann ich mit dem erzeugten Solarstrom machen?
 
Der Strom aus einer PV-Anlage wird zuerst für den Stromverbrauch im Haushalt eingesetzt. Tagsüber können Kaffeemaschine, Waschmaschine, Spielekonsole und alle anderen Stromverbraucher mit Sonnenstrom versorgt werden. Wenn zur Anlage ein Batteriespeicher ergänzt wird, kann der umweltfreundliche Strom tagsüber gespeichert und dann auch abends und nachts genutzt werden. Und es gibt viele weitere Möglichkeiten: Mit PV-Strom kann eine Wärmepumpe zur Heizung unterstützt werden oder es wird eine Wallbox eingebaut. Damit kann der Solarstrom vom Dach direkt in ein Elektroauto geladen werden. Dann kostet eine Kilowattstunde Fahrstrom rund 10 bis 15 Cent, an den Schnellladern an der Autobahn bezahlt man aktuell pro kWh rund 50 bis 70 Cent.
 
Wenn ich mich nun entschieden habe: Wie läuft es dann ganz praktisch? Einfach bei einem Anbieter bestellen? Was gilt es zu beachten?
 
Grundsätzlich ist die Umsetzung nicht sonderlich schwierig. Aber man sollte sich vorher schon gut informieren und konkrete Gedanken machen, vor allem wie groß die Anlage werden soll und wie der Strom verwendet werden soll. Auch Gedanken in die Zukunft sind sinnvoll: Wird mein persönlicher Stromverbrauch in den kommenden Jahren ansteigen? Gehe ich in Ruhestand oder möchte ich mir andere Geräte kaufen?
 
Je besser man als Interessent vorbereitet ist, desto einfacher ist es auch für einen Anbieter, ein passendes, maßgeschneidertes Angebot zu erstellen, das dann auch die Anforderungen erfüllt. Unser "Ratgeber Photovoltaik" ist voll mit Tipps zu diesen Gedanken, zur Vorplanung und auch mit Hinweisen, was für eine gute Umsetzung zu beachten ist.

Es ist auch nicht ganz einfach, einen guten Anbieter zu finden, derzeit boomt der Markt und es wird auch einiges angeboten, von dem wir eher abraten würden. Das können schlicht zu teure Anlagen sein oder auch PV-Anlagen, die nicht ideal ausgelegt sind, zum Beispiel durch einen viel zu großen Batteriespeicher, der in der Praxis dann kaum einen Nutzen hat. Ziel muss es sein, eine qualitativ gute Anlage zu bekommen, die dann auch jahrelang Freude macht.

Und den Strom von meinem Dach kann ich anschließend komplett selbst nutzen?
 
Diese Frage hängt von vielen Randbedingungen ab und kann kaum pauschal beantwortet werden. Trotzdem: Oftmals können mit einer PV-Anlage rund 30 Prozent des erzeugten Solarstroms selbst genutzt werden, der Rest wird in das öffentliche Stromnetz eingespeist und finanziell vergütet. Wird eine PV-Anlage mit Batteriespeicher richtig ausgelegt, können rund 70 Prozent erreicht werden. Und es kann noch mehr werden, wenn auch ein Elektroauto versorgt werden kann.

Im "Ratgeber Photovoltaik" wird das Beispiel der Familie Fuchs erläutert, die sich zuerst eine PV-Anlage mit Batterie anschafft und später ein Elektroauto und eine Wärmepumpe ergänzen möchte. Jede Kilowattstunde, die vom Dach selbst verbraucht wird, spart den Einkauf von einer Kilowattstunde vom Stromversorger ein und reduziert damit einfach die Stromrechnung.
 
Eine letzte Frage. Im Zusammenhang mit dem Thema habe ich häufiger den Begriff „bidirektionales Laden“ gelesen. Was bedeutet das?
 
Es geht dabei um die Nutzung eines Elektroautos. Heute kann mit Solarstrom das Auto geladen werden und der Strom wird dann für die Fahrt eingesetzt. Mit dem „bidirektionalen Laden“, das heute noch in den Kinderschuhen steckt, soll es zukünftig möglich sein, dass Strom aus der Autobatterie auch entnommen werden kann. Bei Stromausfall könnte der Haushalt damit versorgt werden. Oder es könnte das Auto zukünftig tagsüber bei der Arbeit aufgeladen und der Strom dann abends zuhause genutzt werden. Erste Fahrzeuge und Produkte dafür gibt es auf dem Markt, vor allem die Autohersteller haben großes Interesse und machen derzeit Versuche, um das bald in großem Stil auf den Markt zu bringen. Wie bei anderen Produkten ist aber auch hier zu beobachten: Wer als einer der erste bidirektional laden möchte, muss sich recht teure Technik anschaffen. In einigen jahren wird das sicherlich günstiger werden. 

 

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Photovoltaik
Wer ein Stück weit unabhängig von den Preiskapriolen der Energieversorger werden will, kümmert sich um die Anschaffung…
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse. Am 5. März 2025 findet vor dem Oberlandesgericht Hamm die erste mündliche Verhandlung statt.
DSL-Router liegt auf einem Tisch

Sammelklage gegen Vodafone

Vodafone hat einseitig Preise für Festnetz-Internet-Verträge erhöht. Mit der Sammelklage will der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zu Unrecht gezahlte Gelder für Verbraucher:innen zurückholen. Vodafone soll ihnen die Differenz zwischen altem und neuem Preis seit der Preiserhöhung erstatten. Am 3. Dezember 2025 findet vor dem Oberlandesgericht Hamm die erste mündliche Verhandlung statt.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen. Am 21. März 2025 findet vor dem Kammergericht die erste mündliche Verhandlung statt.