Shared Mobility – der Trend zum Teilen bei Fahrzeugen

Stand:
Nicht selbst kaufen, sondern teilen ist das Motto von Shared Mobility. Doch woher kommt der Trend zum Teilen von Fahrzeugen eigentlich und wie funktioniert das mit dem Ausleihen genau? Wir klären auf über Mietmodelle und Kostenfallen bei E-Scooter, Roller, Bike und Co.
Junge Frau auf E-Scooter

Das Wichtigste in Kürze:

  • Bei Shared Mobility teilen Sie sich ein Fahrzeug mit anderen Nutzer:innen.
  • Das Konzept kommt ursprünglich aus der Landwirtschaft.
  • Auch in anderen Kontexten wie Kleidung, Haushaltsgeräten oder Wohnungen gibt es inzwischen Plattformen, über die Sie etwas teilen können.
  • Die Idee ist, Ressourcen und damit die Umwelt zu schonen.
On

Wie ist Shared Mobility entstanden?

Ursprünglich kommt der Gedanke aus der Landwirtschaft. Seit Jahrzehnten werden dort Güter gemeinschaftlich genutzt. Die modernen Shared Mobility-Plattformen von heute werden immer vielseitiger und bekommen durch das Internet immer zunehmend Anhänger. So lassen sich von Haushaltsgeräten, Wohnungen, Autos bis hin zu Kleidung sehr viele Dinge teilen.

Dabei steht bei einigen Plattformen, insbesondere bei nachbarschaftlich organisierten, der soziale Aspekt im Vordergrund: Unter Schonung der Ressourcen werden bei einer geringen Kostenbeteiligung Haushaltsgeräte, Fahrzeuge oder Wohnungen mit einer meist kleineren Gruppe geteilt.
Dagegen wird der Sharing-Markt aber auch immer mehr professionell durch kommerzielle Anbietende gestaltet. Bunte E-Scooter stehen in den Städten an jeder Ecke, Elektroautos warten an Zapfsäulen auf den nächsten Nutzer und Wohnungen werden zur Kurzzeitnutzung bequem per App gebucht. Der moderne Sharing-Markt ist eine Weiterentwicklung der klassischen Mietmodelle.

Gerade im Bereich Mobilität können Sharing-Angebote eine umweltfreundliche Ergänzung zu herkömmlichen Verkehrsmitteln sein, die an feste Zu- und Ausstiegsstellen gebunden sind und auch nicht alle Verkehrswege erschlossen haben. Gerade mit Mieträdern, E-Scootern und E-Rollern lassen sich bequem kurze Strecken ohne Abgase zurücklegen.

Interaktive Grafik: Shared Mobility

Podcast: Das Wichtigste zum Nachhören

Anbietende werben, dass mit der Shared Mobility der Transport in Städten billiger, nachhaltiger und flexibler wird. Ob dieses Versprechen der Realität entspricht und wie man das für sich beste Angebot findet erklärt dieser Podcast.

Der Podcast ist im Rahmen eines vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz geförderten Projekts entstanden.

Logo des BMJV

Wie kann ich ein Leihfahrzeug buchen?

Wer ein Fahrzeug mieten will, muss sich zunächst beim den Anbietenden registrieren. Der Buchungsvorgang läuft meistens digital über die Internetseite oder App der Anbietenden. Über die App/Internetseite lassen sich dann die Verfügbarkeiten und Standorte der Fahrzeuge feststellen. Das Entsperren der Fahrzeuge erfolgt dann mittels Code oder Kundenkarte.

Mit welchen Kosten muss ich bei Shared Mobility rechnen?

Die Buchungssysteme und Kosten sind je Angebot meist sehr unterschiedlich. Meist ist die Registrierung kostenfrei. Kosten fallen dann anbieterabhängig an für

  • die Reservierung,
  • die Grundgebühr,
  • die zeitliche Nutzung (Minuten/Stunden) oder aber
  • die zurückgelegte Kilometer.

 

Fallstricke: Wann fallen Zusatzkosten bei Leihfahrzeugen an?

Gerade wenn Sie die Fahrzeuge nicht vereinbarungsgemäß nutzen, fallen teure Sondergebühren an.

Neben Vertragsstrafen für Verkehrsvergehen kann es richtig teuer werden, wenn Sie das Fahrzeug an anderen Standorten abstellen als vereinbart. Insofern sollten Sie bei allen Anbieter:innen darauf achten, ob das Fahrzeug nur an bestimmten Orten (Rückgabestation) geparkt werden darf oder an jedem beliebigen Ort. Das nennt sich dann "Free-Floating-System".

Auch müssen Sie bei Unfällen üblicherweise eine Selbstbeteiligung bis zu 1.000 Euro bezahlen, die jedoch gegen eine Gebühr in Form einer Einmal- oder Jahresgebühr auf 0 reduziert werden kann.

Reservieren Sie Fahrzeuge nicht digital, sondern telefonisch, können auch hier Zusatzkosten entstehen.

Was muss ich in Sachen Datenschutz bei Sharing-Angeboten beachten?

Wenn Sie ein Sharing-Angebot buchen, bekommen Anbieter:innen dadurch viele Daten über Ihr Nutzungsverhalten. Neben der Standortbestimmung, um freie Fahrzeuge zu finden, erstellen sie detaillierte Bewegungsprofile über Zeiten, Wegstrecken und Haltepunkte.

Alle Anbieter:innen in Deutschland müssen sich eigentlich nach der DSGVO richten. Allerdings teilen sie viele Daten über die Apps mit weiteren Partnern, so dass nicht nur notwendige Parteien wie die Schufa oder Bank Daten von der Buchung erhalten, sondern auch Werbefirmen.

Achten Sie deshalb darauf, wenn Sie Ihr Kundenkonto einrichten, dass Sie die entsprechende Einwilligungen nicht geben oder sie, sofern schon erteilt, nachträglich widerrufen.

Reifenspuren Sharing Economy

Sharing Economy: Das große Geschäft mit dem Teilen?!

Carsharing, Co-Living oder Parkplatz-Sharing: Hier finden Sie Tipps zu den gängigsten Sharing-Angeboten aus allen Lebensbereichen und erfahren, wie Sie Fallstricke vermeiden können.

BMUV-Logo

Bundesgerichtshof

BGH-Urteil: Postbank kann Zustimmung nicht uneingeschränkt einholen

Banken können Ihre Zustimmung, etwa zu geänderten AGB und Preisen, nicht einfach unterstellen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Geben Verbraucher:innen die geforderte ausdrückliche Zustimmung nicht ab, drohen Banken aber mit der Kündigung. Dürfen Banken kündigen - und was können Sie dagegen tun?

Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.