Web-Seminar: Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung: Wer entscheidet, bestimmen Sie
Ein Web-Seminar der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
Wer infolge Krankheit oder Unfall seine finanziellen und rechtlichen Angelegenheit nicht mehr selbst regeln kann, benötigt einen Menschen, der sich darum kümmert. Grundsätzlich bestimmt das Betreuungsgericht, wer für eine nicht entscheidungsfähige Person die gesetzliche Vertretung übernimmt. Wer hierzu konkrete Vorstellungen hat, kann in einer Betreuungsverfügung festlegen, wen das Gericht auswählen soll.
Der Patientenverfügung eine Stimme geben oder Vorkehrungen für die Vertretung in rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten treffen – das geht auch mit einer Vorsorgevollmacht. Gleichzeitig kann damit eine gerichtlich angeordnete Betreuung vermieden werden. Das Web-Seminar richtet sich an Menschen jeglichen Alters, die ihre Vertretung in rechtlichen, finanziellen oder gesundheitlichen Angelegenheiten selbst regeln wollen.
Das Web-Seminar findet am Dienstag, den 03. November um 10:00 Uhr statt und dauert ca. 60 Minuten. Die Teilnahme ist kostenlos. Interessierte können sich hier anmelden (externer Link).
Für die Teilnahme werden ein bevorzugt ein Tablet oder Computer bzw. Laptop mit Internetzugang und ein Lautsprecher benötigt. Ideal ist ein Kopfhörer. Als Browser sollte Google Chrome oder Microsoft Edge verwendet werden. Weitere Informationen und den Link zum Web-Seminarraum erhalten Interessierte im Anschluss an die Anmeldung.
VZ RLP















