Musterbrief: Eventim - Rückerstattung des vollen Ticketpreises
Stand:
24. Juli 2026
Das Landgericht München I hat am 9. Juni 2021 geurteilt, dass Eventim bei abgesagten Veranstaltungen die Rückzahlung des vollen Kaufpreises nicht pauschal unter Verweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweigern durfte.








