Wie Musterklagen es Ihnen vor Gericht leichter machen können

Stand: 26. Januar 2026

Seit November 2018 gibt es in Deutschland die Musterfeststellungsklage. Wir erklären die Vor- und Nachteile.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Verbraucherverbände können mit Abhilfe- und Musterfeststellungsklagen für eine Vielzahl von Verbraucher:innen vor Gericht gehen.
  • Dieser Beitrag erklärt die wichtigsten Punkte sowie Vor- und Nachteile einer Musterfeststellungsklage.
  • Weiterführende Informationen zur Abhilfeklage finden sich hier.

Verbraucher:innen müssen nicht alleine vor Gericht

Erhöhen Banken, Energieversorger oder Telefonanbieter unberechtigt Gebühren oder verkaufen Händler systematisch mangelhafte Ware, so waren Betroffene bis 2018 auf sich allein gestellt. Alle geschädigten Verbraucher:innen waren gezwungen, allein vor Gericht zu ziehen. Eine Möglichkeit die Ansprüche zu bündeln und gemeinsam geltend zu machen, bestand nur in wenigen Ausnahmefällen.

Für die Geschädigten hatte das viele Nachteile: Hohe Kosten sowie langwierige Prozesse, die oft zu sehr unterschiedlichen Urteilen der Gerichte führten – auch zu Ungunsten von Verbraucher:innen.

Dies hat sich zwischenzeitlich geändert: Mit der sogenannten Musterfeststellungsklage können Verbraucherverbände gebündelt für eine Vielzahl von Verbraucher:innen Klagen führen. Mit diesen Klagen kann festgestellt werden, dass die betroffenen Verbraucher:innen einen Anspruch gegenüber dem verklagten Unternehmen haben.

Hinweis: Laufende Verfahren der Verbraucherzentralen finden Sie auf der verlinkten Seite sowie auf den Landesseiten der einzelnen Verbraucherzentralen. Hier finden Sie alle Sammelklagen des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv).

Wie eine Musterfeststellungsklage funktioniert

Bei der Musterfeststellungsklage wird geprüft, ob der Anspruch der Verbraucher:innen, die sich der Klage angeschlossen haben, gegenüber dem Unternehmen berechtigt ist.

Im Gegensatz zur Abhilfeklage wird im Rahmen der Musterfeststellungsklage nur festgestellt, ob der Anspruch dem Grunde nach besteht. Ist dies der Fall, müssen Verbraucher:innen dann individuell diese Rechte gegenüber dem betroffenen Unternehmen geltend machen.

Eintragung in das Verbandsklageregister

Die Klage führt ein Verbraucherverband wie beispielsweise die Verbraucherzentrale. Sobald die Klage eingereicht wurde, wird sie vom Bundesamt für Justiz im Verbandsklageregister öffentlich gemacht. Dort können sich betroffene Verbraucher:innen dann eintragen, um sich zur Klage anzumelden. 

Eine Anmeldung ist bis zu drei Wochen nach Schluss der letzten mündlichen Verhandlung möglich. Mit der Eintragung ins Verbandsklageregister ist die Verjährung der Ansprüche gegenüber dem Unternehmer gehemmt. Das bedeutet, die Ansprüche können nicht verjähren.

Mögliche Ergebnisse der Musterfeststellungsklage

Am Ende des Verfahrens erlässt das Gericht ein Urteil. Zudem besteht die Möglichkeit, den Rechtsstreit durch einen Vergleich - außerhalb oder innerhalb des Verfahrens - zu beenden. Schließen die Parteien innerhalb des Verfahrens einen Vergleich, so bedarf dieser der Zustimmung des Gerichts. Sind die betroffenen Verbraucher:innen mit der Einigung nicht einverstanden, haben sie die Möglichkeit, aus dem Verfahren auszusteigen und ihre Ansprüche individuell weiterzuverfolgen.

Schließen die Parteien hingegen einen außergerichtlichen Vergleich, muss das Gericht nicht zustimmen. Das Verfahren endet dann durch Rücknahme der Klage.

Was passiert nach dem Verfahren?

Erging im Musterfeststellungsverfahren eine Gerichtsentscheidung zugunsten des Verbraucherverbandes, wurde also festgestellt, dass die Ansprüche der Verbraucher:innen gegen das Unternehmen bestehen, sollten diese zunächst versuchen, sich außergerichtlich zu einigen. 

Kommt außergerichtlich keine Einigung mit dem Unternehmen zustande, bleibt nur der Gang zu Gericht, um die Ansprüche individuell durchzusetzen. Das Gericht ist dann an die Entscheidung, die im Rahmen der Musterfeststellungsklage ergangen ist, gebunden.

Unsere Angebote zum Thema

Einkauf und untergeschobene Verträge

Auch beim Einkauf geht nicht immer alles reibungslos. Egal ob on- oder offline, Verbraucherfallen und -ärgernisse lauern beim Einkauf. Wir helfen und beraten Sie gerne bei Problemen beim Einkauf sowie mit untergeschobenen Verträgen.

in unseren Beratungsstellen
Kosten: 25 Euro, mit Schriftverkehr 50 Euro; telefonische Erstberatung: kostenlos
Beratungsart: Persönlich vor Ort, Videoberatung, Telefonische Beratung

Abzocke und Vertragsfallen

Wir helfen Ihnen bei unberechtigten Forderungen oder Mahnungen, untergeschobenen Verträgen oder Abo-Fallen.

in unseren Beratungsstellen
Kosten: 25 Euro, mit Schriftverkehr 50 Euro; telefonische Erstberatung: kostenlos
Beratungsart: Persönlich vor Ort, Videoberatung, Telefonische Beratung

Reklamation, Umtausch und Garantie

Der neue Pulli passt doch nicht oder der neu gekaufte Laptop funktioniert nach kurzer Zeit nicht mehr einwandfrei. Wir beraten Sie rund um die Themen Reklamation, Umtausch und Gewährleistung.

in unseren Beratungsstellen
Kosten: 25 Euro, mit Schriftverkehr 50 Euro; telefonische Erstberatung: kostenlos
Beratungsart: Persönlich vor Ort, Videoberatung, Telefonische Beratung