Klage gegen Viagogo
Die Verbraucherzentrale klagt gegen unzureichende Kontaktmöglichkeiten
Allgemeine Verfahrensdaten
- Verfahrens-Typ:
- Unterlassungsklage
- Gerichts-Aktenzeichen:
- 2 UKI 5/24
- Zuständiges Gericht:
- Oberlandesgericht Koblenz
- Tätige Organisation:
- Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
- Geht vor gegen:
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viagogo GmbH
Rue du Commerce 4
1204 Genf
Schweiz - Müssen Interessierte sich anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren?:
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Nein
- Datum der Einreichung:
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- Standdatum:
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Viagogo muss auf der Webseite eine E-Mail-Adresse zur Kontaktaufnahme mit dem Unternehmen leicht zugänglich zur Verfügung stellen.
Das Gericht stellte fest, dass Unternehmen verpflichtet sind, eine leicht erkennbare, unmittelbar erreichbare und nicht einschränkend gestaltete E-Mail-Adresse bereitzustellen. Eine versteckte oder nur über mehrere Zwischenschritte erreichbare Kontaktmöglichkeit genügt diesen Anforderungen nicht. Ebenso darf eine E-Mail-Adresse nicht durch ihre Bezeichnung den Eindruck erwecken, nur für bestimmte Anliegen zuständig zu sein.
Darüber hinaus entschied das Gericht, dass alternative Kontaktmöglichkeiten – wie etwa Chatfunktionen – eine solche E-Mail-Adresse nicht ersetzen können. Verbraucher:innen müssen weiterhin die Möglichkeit haben, sich unkompliziert per E-Mail an das Unternehmen zu wenden.








