Musterfeststellungsklage gegen primastrom und voxenergie

Stand:
Die Energielieferanten primastrom und voxenergie hatten trotz Preisgarantien wiederholt massiv ihre Preise für Strom und Gas erhöht. Deswegen hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen die Unternehmen Klage eingereicht. Im Anschluss konnte er mit ihnen außergerichtliche Vergleiche abschließen und so schnelle Rückzahlungen erreichen. Wer sich sich den Klagen nicht angeschlossen hatte, sollte sich noch etwas gedulden bis weitere Verhandlungen abgeschlossen sind.
Frau sitzt in einem Heizungskeller und schaut entsetzt auf eine Rechnung

 

So profitieren Sie von den Klagen gegen primastrom und voxenergie:

  1. Starten Sie den Vergleichs-Check, wenn Sie Kund:in von primastrom oder voxenergie sind.
  2. Abonnieren Sie den News-Alert zur Klage, um über laufende Vergleichsverhandlungen informiert zu werden.
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Termine | primastrom

  • Donnerstag, 13. Oktober 2022
    Wir klagen
    Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) reicht Musterfeststellungsklage gegen primastrom beim Kammergericht Berlin ein.
  • Freitag, 25. November 2022
    Verbraucher:innen können sich für Klage anmelden
    Das Bundesamt für Justiz (BFJ) öffnet das Klageregister. Betroffene können sich beim BFJ für die Klage anmelden.
  • Mittwoch, 25. Januar 2023
    Mindestens 50 Verbraucher:innen haben sich für Klage angemeldet
    Mindestens 50 Verbraucher:innen müssen sich bis zu diesem Stichtag in das Register eintragen, damit das Verfahren weiterläuft. Diese Zahl wurde deutlich übertroffen.
  • Mittwoch, 22. November 2023
    Letzte Chance zur Anmeldung
    Betroffene können sich bis zum Ablauf des Tages vor der mündlichen Verhandlung zur Klage anmelden.
  • Donnerstag, 23. November 2023
    Mündliche Verhandlung
    Beim Gericht findet die erste mündliche Verhandlung statt. Verbraucher:innen können ihre Anmeldung nach Ablauf dieses Tages nicht mehr zurücknehmen.
  • Freitag, 15. März 2024
    Prozessende
    Das Verfahren ist durch Vergleich beendet.

 

Termine | voxenergie

  • Donnerstag, 13. Oktober 2022
    Wir klagen
    Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) reicht Musterfeststellungsklage beim Berliner Kammergericht gegen voxenergie ein.
  • Montag, 21. November 2022
    Verbraucher:innen können sich für Klage anmelden
    Das Bundesamt für Justiz öffnet das Klageregister. Betroffene können sich beim BFJ für die Klage gegen voxenergie anmelden.
  • Montag, 23. Januar 2023
    Mindestens 50 Betroffene haben sich für Klage angemeldet
    Mindestens 50 Verbraucher:innen mussten sich bis zu diesem Stichtag in das Register eintragen, damit das Verfahren weiterläuft. Diese Zahl wurde deutlich übertroffen.
  • Mittwoch, 22. November 2023
    Letzte Chance zur Anmeldung
    Betroffene können sich bis zum Ablauf des Tages vor der mündlichen Verhandlung zur Klage anmelden.
  • Donnerstag, 23. November 2023
    Mündliche Verhandlung
    Beim Gericht findet die erste mündliche Verhandlung statt. Verbraucher:innen können ihre Anmeldung nach Ablauf dieses Tages nicht mehr zurücknehmen
  • Freitag, 15. März 2024
    Prozessende
    Das Verfahren ist durch Vergleich beendet.


Häufig gestellte Fragen

Welche Preisehöhungen und Tarife sind betroffen?

Die Anbieter haben ihre Preise immer wieder eigenmächtig erhöht. Begonnen hat dies in der zweiten Jahreshälfte 2021 und setzte sich im Jahr 2022 fort. All diese Preiserhöhungen sind von der Klage erfasst. Soweit uns bisher bekannt ist, geht es vor allem um die 24-Monatstarife Prima Gas Bonus / Vox Gas Bonus und Prima Bonus Home / Vox Bonus Home.

Worum geht es in den Verfahren?

Die Energielieferanten primastrom und voxenergie haben ihre Preise für Strom und Gas erhöht. Trotz Preisgarantien. Viele Verbraucher:innen haben sich darüber bei den Verbraucherzentralen beschwert. Der vzbv klagt gegen primastrom und voxenergie, damit diese Strom und Gas zu den vertraglich vereinbarten Preisen liefern und ihre Preisgarantien einhalten.

Was kann ich gegen die Preiserhöhungen tun?

Wenn Sie sich beim Bundesamt für Justiz in das Klageregister eingetragen haben, müssen Sie nichts weiter unternehmen. Sie erhalten von primastrom oder voxenergie die Information, dass die Unternehmen die einseitigen Preiserhöhungen zurücknehmen und zu welchen Preisen sie stattdessen abrechnen. Außerdem erhalten Sie korrigierte Rechnungen und Ihnen werden die Guthaben erstattet.

Auch für alle weiteren Kund:innen konnte der vzbv bereits eine erste Einigung erzielen. Es gibt aber Fälle, für die der vzbv noch günstigere Konditionen fordert und deswegen weiterverhandelt. Kund:innen, die sich den Klagen nicht angeschlossen haben, sollten sich noch etwas gedulden bis die Verhandlungen abgeschlossen sind. Der vzbv wird über das Ergebnis dieser Verhandlung informieren. Melden Sie sich zu unserem News-Alert an, um über den weiteren Verlauf unserer Verhandlungen informiert zu werden.

Zusätzlich haben Sie auch die Möglichkeit, den Vertrag wegen der Preiserhöhung zu kündigen. Tun Sie das am besten schriftlich. Weitere Tipps zum Umgang mit primastrom und voxenergie finden Sie in einem Beitrag der Verbraucherzentralen. Dort steht ein Musterbrief-Generator bereit, der Sie bei der Kündigung unterstützt.

Wenn Sie individuelle Hilfe benötigen, nutzen Sie die Beratungsangebote der Verbraucherzentralen.

 


Aktuelle Meldung zur Klage

Frau sitzt in einem Heizungskeller und schaut entsetzt auf eine Rechnung

Vergleich mit primastrom und voxenergie: So holen sich weitere Betroffene ihr Geld zurück

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte mit den Unternehmen primastrom und voxenergie den Streit um einseitige Preiserhöhungen durch einen Vergleich beendet und schnelle Rückzahlungen für Kunden:innen erwirkt. Nicht nur Betroffene, die sich in das Klageregister eingetragen haben, profitieren davon. Auch Verbraucher:innen, die sich nicht angemeldet hatten, können sich Geld zurückholen. Für sie hatte der vzbv besonders erfolgreich verhandelt.

Ein Mann hält ein Smartphone in der Hand und tippt mit dem Zeigefinger darauf.

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Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Mansfeld-Südharz

Die Sparkasse Mansfeld-Südharz hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der vzbv hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.